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neue Rohrleitungsdämmung von Missel reduziert die Dämmdicken

Dämmschläuche, Dämmhülse, Rohrdämmung, Warmwasserleitungen, Dämmschlauch, Rohrleitungen, Rohrleitungsdämmung, Sanitär, Heizung, Klima, Kältetechnik, Installationsschächte, Körperschalldämmung, Wärmedämmung, Polyethylenschaum, Dämmung, Dämmstoff(1.7.2004) Durch den niedrigen Wärmeleitkoeffizienten von 0,035 W/mK haben die neue Rohrdämmungen Misselon-Robust Kompakt geringere Dämmdicken von 10, 15, 20 und 30 mm. Das ist besonders dort von Bedeutung und großem Vorteil, wo es sehr eng zugeht - wie beispielsweise in Installationsschächten.

Misselon-Robust Kompakt vereinigt diese neuen Merkmale mit bewährten Eigenschaften wie z.B. der herstellertypischen, reißfesten Gittergewebefolie, bei der das Gewebe an den Kreuzungspunkten verknotet ist. So hält auch diese neue Körperschall- und Wärmedämmung den rauen Baustellenbedingungen stand. Darüber hinaus ist diese reißfeste Folie UV-beständig ausgerüstet. Deshalb kann das auch optisch ansprechende Misselon-Robust Kompakt nicht nur klassisch in Schächten, Vorwänden und sonstigen Bauteilen angewendet werden, sondern auch bei offenen Installationen im Sichtbereich. Der geschlossenzellige, hochwertige und neue Polyethylenschaum ist aber vor allem sehr weich und flexibel und deshalb besonders für Rohrleitungen der Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Kältetechnik mit kleinen Durchmessern geeignet.

Bei der Montage von Dämmschläuchen besteht gerade bei weichen, flexiblen Dämmungen die Gefahr, dass durch scharfkantige Rohre der Dämmstoff beschädigt, teilweise abgeschält oder unter Umständen sogar vollständig zerstört wird. Verminderung der Dämmwirkung einerseits und Verstopfung der Rohrleitung andererseits sind die fatalen Folgen. Das neue Misselon-Robust Kompakt besitzt deshalb neben der traditionellen, reißfesten äußeren Gittergewebefolie zusätzlich auch eine reißfeste Innenbeschichtung. Die besteht aus einem 2-lagigen, reißfesten Polyethylengewebe und verhindert eine Schaumverletzung und / oder Rohrverstopfung wirksam.

ergänzender Hinweis: Käufer älterer Häuser müssen diese energietechnisch nachrüsten: Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen liegen, müssen laut Energie-Einsparverordnung (EnEV) bis zum 31. Dezember 2006 gedämmt werden. Auch nicht gedämmte oberste Geschossdecken sind so nachzurüsten, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es Sonderregelungen (siehe auch Meldung vom 15.8.2003).

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