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Brandschutz ist auch eine Frage konstruktiver Details - hier mit Kalksandstein

(4.7.2004) Die Bauweise eines Gebäudes sowie das verwendete Baumaterial sind neben menschlichem Verhalten im hohen Maße verantwortlich für die Häufigkeit von Bränden und deren Auswirkungen. Beispielsweise gilt als erwiesen, dass Wohnungsbrände bei Gebäuden in Holzbauweise häufiger auftreten als bei Gebäuden in Massivbauweise. Obwohl einige Brandursachen auch mit Ereignissen in Verbindung stehen, die mit der Bauweise nichts zu tun haben, besteht dennoch "offensichtlich ein erheblicher Einfluss der Bauweise auf die Häufigkeit von größeren Brandschäden". (Quelle: Dipl.-Ing. Horst Glitza: "Gleiches Brandrisiko bei Mauerwerks- und Holzbauten"´; Bundesbaublatt 1/2003; Bauverlag BV GmbH)

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Dem Artikel zufolge schneidet auch bei der durchschnittlichen Schadenshöhe die Holzbauweise schlechter ab als die Massivbauweise. Mit 25.000,- Euro pro Quadratmeter liegt sie im Vergleich zur Massivbauweise mit nur 12.500,- Euro pro Quadratmeter doppelt so hoch. Und besonderes tragisch sind die Personenschäden: Bei Bränden von Holzbauten seien rund 200% mehr Todesopfer zu beklagen als bei Bränden von Massivbauten.

Auf das negative Brandverhalten der Holzbauweise haben auch die Versicherungen reagiert. Laut Glitza werden 73% der Gebäude, die in Holzbauweise erstellt werden, der versicherungstechnisch nachteiligeren Bauartenklasse III zugeordnet. Gegenüber Massivbauweise, die in der Regel der Bauartenklasse I angehören, ist mit einer Prämiensteigerung von gut 200% zu rechnen.

Für einen sicheren Brandschutz hat sich die Massivbauweise - z.B. mit dem Wandbaubaustoff Kalksandstein (KS) oder Ziegel - bewährt, denn Steine brennen nicht. Damit ist ein grundlegender Schutz vor Feuer gegeben, auf den alle weiteren Brandschutzmaßnahmen aufbauen.

Brandschutzsicherheit durch das verwendete Material

Die hohe Brandschutzsicherheit von Kalksandstein (Baustoffklasse A1 - nicht brennbar) resultiert aus seinen natürlichen Bestandteilen - Kalk, Sand und Wasser - und aus dem Herstellungsverfahren. Im Brandfall, bei Temperaturen zwischen 300°C bis 500°C, nimmt die Festigkeit von KS sogar noch zu und der Brandschutz wird erhöht. Diesen hohen Schutz bieten KS-Wandkonstruktionen auch ohne Stoßfugenvermörtelung und zusätzlichen Putzauftrag.

Eine weitere Klassifizierung für sicheren Brandschutz ist - neben der Einstufung nach DIN 4102-4 in die Baustoffklasse A1 - der Begriff der Feuerwiderstandsklasse - definiert sind in Abhängigkeit von der Zeit (30 Minuten bis 180 Minuten) die Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 180. Die Feuerwiderstandsdauer wird bei Brandversuchen ermittelt. "F 120-A" bedeutet zum Beispiel, dass die Wände den Flammen mindestens 120 Minuten widerstehen und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen. Auch in puncto Feuerwiderstandsfähigkeit verhält sich KS sehr vorteilhaft. Schon geringe Wanddicken bieten hohen Brandschutz. So erreichen 11,5 cm schlanke KS-Wände bereits die Feuerwiderstandsklasse F 90-A . Nach den bauaufsichtlichen Definitionen bedeutet dies, dass diese Wände als "feuerbeständig" eingestuft werden. Aus diesem Grund sind auch schlanke, zweischalige KS-Haustrennwände mit d = 2 x 11,5 cm brandschutztechnisch möglich.

Brandschutzsicherheit durch konstruktive Details

Darüber hinaus ist eine technisch einwandfreie Ausführung von Wandanschlüssen an angrenzende Baustelle von besonderer Relevanz. Hierzu bietet die KS-Industrie im Internet und im Standardwerk für den Mauerwerksbau "Planung, Konstruktion, Aufführung" - kurz "PKA" (siehe KS-Downloadcenter) - zahlreiche Details und Ausführungsmöglichkeiten für einen sicheren Brandschutz.

Einige Beispiele. Die Anschlüsse müssen brandsicher und optisch einwandfrei sein. Aus diesen Gründen wird bei Deckenanschlüssen nicht tragender KS-Wände, dreiseitig gehalten (oberer Rand frei), immer mehr auf Stahlwinkel verzichtet und stattdessen mit Dichtstoff zur Lagesicherung der brandschutztechnisch notwendigen Dämmschicht gearbeitet. Diese optisch saubere KS-Ausführung ist sogar bei Brandwänden möglich.

Konstruktiv ist insbesondere der Fugenverschluss wichtig. Die Dämmschichtschichten in den Anschlussfugen, die aus brandschutztechnischen Gründen erforderlich sind, müssen aus Mineralwolle bestehen und der Baustoffklasse A nach DIN 4102-1 angehören; darüber hinaus einen Schmelzpunkt 1000°C besitzen sowie eine Rohdichte 30 kg/m³ aufweisen.

Die Fugen sind stramm und dicht auszufüllen, was leider in Praxis nicht immer passiert. Häufig ist zu beobachten, dass der Dämmstreifen nur lose aufgelegt wird, sodass er teilweise wieder rausrutscht. Die KS-Industrie empfiehlt deshalb den Dämmstreifen mit Dünnbettmörtel anzukleben.

Besondere Anforderungen kommen auf sogenannte "Brandwände" zu. Das sind Bauteile, an die erhöhte Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden:

  • Sie müssen aus Baustoffen der Baustoffklasse A nach DIN 4102-1 bestehen.
  • Sie müssen mindestens die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102-2 erfüllen. Tragende Wände müssen diese Anforderungen bei mittiger und bei ausmittiger Belastung erfüllen.
  • Brandwände müssen unter einer dreimaligen Stoßbeanspruchung mit 3000 Nm Stoßkraft (200 kg Bleischrotsack) - standsicher und raumabschließend nach DIN 4102-2 bleiben.
    Die Stoßbeanspruchung ist ein reines Prüfkriterium und nicht durch einen zusätzlichen statischen Nachweis zu belegen.
  • Brandwände müssen die genannten Anforderungen auch ohne Bekleidung erfüllen. In Absprache mit der Bauaufsicht werden jetzt auch geputzte Mauerwerksarten als Brandwände anerkannt, die aufgrund der Materialien und Oberflächenstruktur grundsätzlich in der Praxis geputzt werden.
    Hinweis: Brandwände aus Kalksandstein erfüllen die Anforderungen auch ohne Putz und ohne Stoßfugenvermörtelung.
    Bei den Anschlüssen von Brandwänden ist es ausreichend, wenn die Anschlussfugen vollfugig mit Mörtel nach DIN 1053 oder DIN 1045 verschlossen sind.

Aus der Praxis entwickelte Detaillösungen von Anschlüssen von Brandwänden zeigt Bild 1 (wird in einem neuen Browserfenster in Druckauflösung geöffnet). Sie können verwendet werden, weil Brandwände aus Mauerwerk in der Brandschutzprüfung grundsätzlich mit frei verformbaren Anschlüssen geprüft werden. Brandwände müssen im Prüfverfahren beim 3. Stoß immer frei stehen. Aus diesem Grund sind auch Anschlüsse nur aus Gründen des Raumabschlusses ausreichend, wenn aus statischer Sicht keine weiteren Anschlüsse erforderlich sind (Bild 2):


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