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Luftdichte Gebäudehülle - Qualitätssicherung durch Blower-Door-Messung

(8.7.2004) Durch die erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an die Energieeffizienz von Gebäuden kommt der Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten eine steigende Bedeutung zu. „Um die Grenzwerte der Energieeinsparverordnung einzuhalten, ist die luftdichte Gebäudehülle unabdingbar,“ erinnert Lale Küçük von der Energieagentur NRW. Um die Luftdichtheit nachzuweisen, wird eine Blower-Door-Prüfung durchgeführt. Wenn diese Prüfung bereits in der Planung vorgesehen sit, so erlaubt die EnEV, die Lüftungswärmeverluste rechnerisch um 15% zu verringern. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle sollte also sowohl in der Planung, wie auch in der Bauausführung immer berücksichtigt werden.

Die Energieagentur NRW hat sich mit den Themen „Luftdichte Gebäudehülle“ und „Luftdichtheitsmessung“ intensiv auseinandergesetzt und bietet vielfältige Informationen dazu an. Mit dem Halbtagesseminar „Luftdichte Gebäudehülle - Qualitätssicherung durch Blower-Door-Messung“ werden alle am Bau beteiligten Personen über die Wichtigkeit der Luftdichtheit, auch schon in der Planung, und über die Blower-Door-Messung informiert. Weiterhin steht ein Online-Seminar zur Blower-Door-Messung im unter www.wissensportal-energie.de im Bereich E-Learning frei zugänglich im Internet zur Verfügung. Das Angebot wird durch eine Broschüre abgerundet. Die Broschüre mit dem Titel „Luftdichte Gebäudehülle - Qualitätssicherung durch Blower-Door-Messung“ ist bei der Energieagentur NRW kostenlos erhältlich: info@ea-nrw.de (und ist zudem downloadbar!).

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