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Fällt die Eigenheimzulage nun endgültig?

(13.7.2004) Laut einiger Medienberichte (z.B. von DIE WELT und Berliner Morgenpost) ist für morgen (14.7.) ein Kabinettsentwurf zur endgültigen Abschaffung der Eigenheimzulage zu erwarten. Mit den daraus erwarteten Einnahmen bzw. Nicht-Ausgaben sollen die Investitionen in Forschung und Bildung erhöht werden. Allerdings ist so ein Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig und die Union soll bereits ihr Veto angekündigt haben.

Mit dem "Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" will die Bundesregierung den von ihr eingeschlagenen Weg des umfassenden Abbaus "ungerechtfertigter steuerlicher Subventionen und Ausnahmetatbestände" konsequent fortsetzen - heißt es den Angaben nach in der Begründung, denn die Eigenheimzulage sei seit Jahren die steuerliche Einzelsubvention mit dem höchsten Volumen im Bundesetat. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten jedoch gezeigt, dass die derzeitige Ausgestaltung "nicht mehr zielführend ist und, noch wichtiger, dass das ursprüngliche Förderziel des Eigenheimzulagengesetzes bereits erreicht wurde."

Andererseits stößt die Absicht der Bundesregierung, die Eigenheimzulage ab 2005 komplett abzuschaffen, bei zahlreichen betroffenen Verbänden auf heftige Ablehnung - so z.B. ganz aktuell beim Deutschen Siedlerbund, dem Gesamtverband für Haus- und Wohneigentum e.V. (DSB): "Wir haben erwartet, dass nach der monatelangen Diskussion endlich wieder Planungssicherheit für bauwillige junge Familien besteht. Doch davon kann keine Rede sein", stellt Alfons Löseke, Präsident des Deutschen Siedlerbundes, fest.

Löseke weiter: "Wenn jetzt behauptet wird, die Eigenheimförderung sei aus der Wohnungsnot der Nachkriegszeit eingeführt worden, ist dies schlicht falsch. Ebenso falsch ist die Behauptung, in Deutschland herrsche kein Bedarf an neuem oder modernisiertem Wohneigentum." Die Eigenheimzulage wurde als Instrument der Eigentumsbildung für breite Bevölkerungskreise konstruiert. Diese Zielrichtung hatten schon die vorangehenden Regelungen des §10e und §7b Einkommensteuergesetz. Deshalb wurden auch Erwerb und Modernisierung von Bestandsbauten in die Förderung genommen. Zweites Ziel war und ist die Förderung der Familie. Hierfür ist 1982 das "Baukindergeld" eingeführt worden. Als Drittes ist der Aspekt der Alterssicherung hinzugekommen, ein Thema, das auch die derzeitige Bundesregierung versucht, in den Griff zu bekommen. "Für eine soziale und wirtschaftlich selbstverantwortliche Lebensplanung hat sich die Eigenheimzulage daher als das ideale Förderinstrument erwiesen", so der DSB-Präsident.

Beim Argument vom Leerstand muss differenziert werden. Der abbruchreife Leerstand betrifft vor allem unsanierte Altbauten, Plattenbauten der neuen Bundesländer und Massenhochhäuser in westdeutschen Großstädten. Die Qualität dieser Baumassen wird auch durch umfassende Sanierung nicht attraktiv genug. Dagegen hat die Eigenheimzulage lange Jahre erfolgreich zur Schaffung modernen, qualitativ hochstehenden Wohnraums sowohl im Bestand als auch im Neubau für breite Bevölkerungsschichten beigetragen. Alfons Löseke: "Die Förderung von familien- und altersgerechtem Wohneigentum muss ein Ziel jeder Bundesregierung sein."

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