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Förderung erneuerbarer Energien nach der EEG-Novelle Juli 2004

(15.7.2004) Die Novelle des EEG hat Mitte Juli 2004 den Bundesrat passiert. Damit soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fortschreiben - und das mit Änderungen in vielen Details. Seit 2000 fördert das EEG die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien: Sonne, Biomasse, Erdwärme, Wind und Wasserkraft. Das EEG hat ein deutliches Wachstum in der regenerativen Stromerzeugung ausgelöst, und vor allem der Anteil der Solar- und Windenergie an der deutschen Stromerzeugung ist seitdem enorm gestiegen. Zu den Änderungen im Einzelnen:

Solarstrom: Nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Solarstrom-Programms in diesem Jahr, wird Solarstrom vorrangig über das EEG gefördert. Dazu werden die Regelungen des Photovoltaik(PV)-Vorschaltgesetzes vom November 2003 übernommen. So gibt es eine Grundvergütung von 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Für Solarstromanlagen auf Gebäudedächern erhöht sich diese Vergütung je nach Leistungsgröße. Fassadenanlagen erhalten zudem einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde.

Biomasse: Für Strom aus Biomasse wird es - abhängig von der Leistung - eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze geben: Anlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt erhalten jetzt 11,5 Cent pro Kilowattstunde, Anlagen bis 500 Kilowatt 9,9 Cent, Anlagen bis 5 Megawatt 8,9 Cent und größere Anlagen 8,4 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Verwendung bestimmter Biomassen erhöhen sich diese Sätze nochmals um 2,5 bis 6 Cent.

Geothermie: Die Vergütungssätze für Strom aus Geothermie-Anlagen werden jetzt deutlich angehoben. Sie sind ebenfalls nach Leistung der jeweiligen Anlage gestaffelt: Bis 5 Megawatt 15 Cent, bis 10 Megawatt 14 Cent, bis 20 Megawatt 8,95 Cent und größere Anlagen 7,16 Cent.

Windenergie: Der Neubau und die Effizienzsteigerung von Windenergieanlagen an Land soll gezielter gefördert werden. Aspekte der Wirtschaftlichkeit sollen nunmehr stärker zum Tragen kommen. So werden besonders effektive Anlagen bzw. Anlagen auf günstigen Standorten (bspw. an der Küste) zukünftig stärker gefördert. Auch sind besondere Anreize für den Ersatz alter und kleiner Anlagen durch moderne, leistungsstarke Anlagen vorgesehen. Darüber hinaus soll die Windenergienutzung auf See - offshore - zügig erschlossen werde. Anlagen an windschwachen Standorten erhalten hingegen keine Förderung nach dem EEG mehr. Die Einspeisungsvergütung für Neuanlagen sinkt künftig jährlich um 2 Prozent (bislang 1,5 Prozent).

Wasserkraft: Neu ist die Einbeziehung von Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 150 Megawatt, wobei in Folge von Erweiterungsmaßnahmen das Leistungsvermögen dieser Anlage um 15 Prozent gesteigert werden muss. Vergütet nach EEG wird nur der durch die Leistungssteigerung erreichte Mehrertrag.

Eine Härtefallregelung für stromintensive Betriebe war im Juli 2003 in Kraft getreten und auf zunächst ein Jahr begrenzt. Diese besondere Ausgleichsregelung wurde erweitert und die zeitliche Befristung aufgehoben.

Durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz kommt es zu einer leichten Erhöhung der Ökostromumlage. Das bedeutet, dass ein durchschnittlicher privater Haushalt jetzt ca. 1,10 Euro (statt 1,00) monatlich zahlen wird.

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