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Städte- und Gemeindebund zum In-Kraft-Treten des neuen Baugesetzbuches

(21.7.2004) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) begrüßt die am 20. Juli 2004 in Kraft tretenden Neuregelungen im Baugesetzbuch. "Der Gesetzgeber hat durch die Neuregelungen des Bundesstädtebaurechts den Forderungen der Städte und Gemeinden Rechnung getragen und die Handlungsspielräume der Kommunen erweitert", erklärte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, anlässlich des In-Kraft-Tretens des neuen Baugesetzbuches.

Eine praxisgerechte Erweiterung kommunaler Handlungsspielräume sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund insbesondere in der den Kommunen erstmals eingeräumten Möglichkeit, im Baurecht zum Zwecke der Leerstandsvorsorge bestimmte Nutzungen, z. B. für großflächige Einzelhandelseinrichtungen, nur auf Zeit festzusetzen. Auch die den Städten und Gemeinden erstmals baurechtlich gegebene Option, Vorhaben wie z. B. Windenergieanlagen bei nicht mehr entsprechender Nutzung durch den Investor mit einer Rückbauverpflichtung durch diesen zu belegen stärkt die kommunale Planungshoheit.

"Die Neuregelungen im Baugesetzbuch können jedoch nicht ausreichend zur Lösung der aktuellen und zukünftigen städtebaulichen Probleme der Städte und Gemeinden beitragen", erklärte Landsberg weiter. Immer mehr zeige sich, dass die städtebaulichen Probleme in den Kommunen weniger bau- und planungsrechtlicher als vielmehr tatsächlicher Natur sind. Als städtebauliche Kernprobleme nannte Landsberg die zurückgehende Bevölkerung in vielen Kommunen, insbesondere durch die demografische Entwicklung sowie durch Abwanderungen, eine Änderung der Bevölkerungsstruktur in den Gemeinden durch eine zunehmende Migration sowie den zunehmenden Leerstand sowohl im Wohnungsbereich als auch beim Einzelhandel.

"Diese Veränderungen in unseren Städten und Gemeinden belegen immer deutlicher, dass eine positive Stadtentwicklung nicht vordergründig von baulichen, sondern insbesondere von den wirtschaftlichen und den sozialen Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden abhängt", erklärte Landsberg. Folge ist, dass es zu zunehmenden Disparitäten etwa zwischen Regionen mit Bevölkerungswachstum und - meist monostrukturierte Regionen - mit einem z.T. erheblichen Bevölkerungsverlust kommt. Der Bund und die Länder müssen auf diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Städten und Gemeinden reagieren und insbesondere ihre Förderprogramme hiernach ausrichten.

Dies erfordert nach Auffassung des DStGB, dass die verschiedenen Städtebauförderungs- und Stadtumbaufördertöpfe mit dem Programm "Soziale Stadt" sowie mit den Bereichen des Wohnungsbaus und der Wirtschaftsförderung zusammengefasst und die Kommunen über die Verwendung dieser Fördermittel vor Ort eigenverantwortlich entscheiden können. "Es macht keinen Sinn, wenn der Bund und die Bundesländer den Städten und Gemeinden über den sog. goldenen Zügel und durch detaillierte Richtlinien im Einzelnen vorgeben, wie sie die Fördermittel einsetzen müssen. Eine größere Effizienz des Mitteleinsatzes und ein stärkerer örtlicher Problembezug lässt sich nur mit einer weitestgehenden eigenverantwortlichen Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden auf der Grundlage von Pauschalzuweisungen an die Kommunen erreichen", betonte Landsberg.

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