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Bundesverband Flachglas (BF) informiert über neue Richtlinie zur visuellen Qualität

(21.9.2004) Wenn Bauherren die Qualität von Bauglas rügen, werden meist Kratzer, Einschlüsse oder optische Effekte bemängelt - kurz: die visuelle Qualität. Darum hat der Technische Ausschuss des Bundesverband Flachglas gemeinsam mit dem Technischen Beirat im Institut des Glaserhandwerks eine neue "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen" erarbeitet.

Die Richtlinie ersetzt die bisher geltende "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas" aus dem Jahr 1996. Anders als diese erstreckt sich das neue Regelwerk nicht nur auf Isolierglas, sondern generell auf Glas im Bauwesen, also auch auf Einscheiben- und Verbund-Sicherheitsglas, teilvorgespanntes Glas, in der Masse gefärbte Gläser oder Glas mit nicht transparenten Oberflächen. Zulässigkeiten für die visuelle Qualität sind in Form einer Tabelle zusammengestellt, verschiedene optische Effekte werden ausführlich erläutert.

"Die neue Richtlinie schafft Sicherheit", betont Rüdiger Graap, Geschäftsführer des BF. "Isolierglashersteller, Glas transformierende Betriebe und Glas verarbeitende Handwerker erhalten Argumente, um unberechtigte Kritik und Mängelrügen von Kunden zu entkräften. Umgekehrt ist definiert, bei welchen visuellen Merkmalen tatsächlich eine Qualitätseinbuße besteht." Das Regelwerk werde ebensolche Bedeutung erlangen wie die bisherigen Richtlinien zu Isolierglas, die in der Praxis eine große Rolle gespielt haben und schon häufiger bei Rechtstreitigkeiten den Ausschlag gaben.

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