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Bundesvereinigung Bauwirtschaft: Fach- und Teillosvergabe dringender denn je

(18.10.2004) Anlässlich der „Badenweiler Gespräche“ des Forums Vergabe forderte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Heinz-Werner Bonjean, die Aufrechterhaltung der Fach- und Teillosvergabe bei öffentlichen Auftragsvergaben: „Die Fach- und Teillosvergabe ist einer der wesentlichen Eckpfeiler des Vergaberechts, mit dem die von mittelständischen Unternehmen geprägte Struktur der deutschen Wirtschaft bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt wird.“

Bonjean nannte als Negativ-Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die Reinigungsarbeiten für das gesamte Bundesgebiet in nur sieben Losen vergeben wollte, und damit extrem schlechte Erfahrungen gemacht habe. Sollte das Beispiel Schule machen, könnten sich nur noch Großunternehmen bewerben. Langfristig könnte dies das Aus des selbstständigen Mittelstandes bedeuten. „Einige ,Big Brothers‘ würden das Marktgeschehen als Generalübernehmer beherrschen“, warnt Bonjean. Dies könne keinesfalls im Interesse einer gesunden Volkswirtschaft sein.

Insbesondere mittelständische Bau- und Ausbauunternehmen haben im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nur dann eine Chance, wenn die Aufträge in entsprechenden Größenordnungen ausgeschrieben und vergeben werden. Aber: „Die Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst, vor allem bei den Vergabestellen, haben zu einer drastischen Verschlechterung bei der Anwendung der Vergabevorschriften geführt. Die mangelnde Kenntnis der Regeln führt zur Entscheidungsangst, Kompetenzlosigkeit und zu einem Ausgeliefertsein an externe Berater, deren Ziel betriebswirtschaftliche Pfennigfuchserei, aber keine verantwortliche Sicht des Ganzen ist“, kritisierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft die derzeitige Vergabepraxis.

„Bei der Verpflichtung zur Fach- und Teillosvergabe handelt es sich nicht um ein inhaltsleeres Postulat an die öffentlichen Auftraggeber, sondern um eine bedeutende wirtschaftspolitische Vorgabe, der ein hoher Stellenwert bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags einzuräumen ist,“ resümierte Bonjean.

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