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Zulassung von Bauprodukten: Bei Pflichtuntersuchung auch TÜV-Umweltsiegel erwerben

(28.11.2004) Seit dem 30. September 2004 sind für alle Neuzulassungen von schwerentflammbaren Bodenbelägen in Aufenthaltsräumen auch Emissionsmessungen erforderlich. Dies legt eine Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) fest. Denn mit diesem Datum wendet das DIBt bei der Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung die so genannten "Zulassungsgrundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" an. Die TÜV Industrie Service GmbH TÜV SÜD Gruppe ist eines der gelisteten Prüfinstitute des DIBt und führt diese Emissionsmessungen durch.

Zusätzlich können Hersteller ihre Bodenbeläge, aber auch Farben, Lacke oder sonstige Bauprodukte der Prüfung für das TÜV-Umwelt-Siegel "Schadstoffgeprüft" unterziehen. Diese ökologische Produktprüfung verspricht einen Wettbewerbsvorteil bei geringem Mehraufwand - zumal immer mehr Bauherren und Verbraucher auf geprüfte und gesundheitlich unbedenkliche Inhaltsstoffe achten.

Bei der ökologischen Produktprüfung für das TÜV-Umweltsiegel besichtigen die TÜV-Experten die Fertigungsstätten, prüfen die theoretischen Produktunterlagen und untersuchen Produktproben im chemischen Labor.

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