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"Highlights" aus der juristischen Hotline des Grohe Profi Clubs

(14.12.2004) "Immer mehr Handwerksbetriebe benötigten in diesem Jahr professionelle Beratung in juristischen Angelegenheiten", resümiert Rainer Hinkes, Rechtsanwalt aus Tönisvorst. Seit Anfang der Neunzigerjahre ist er der Ansprechpartner für Rechtsfragen von Mitgliedern des Grohe Profi Clubs. Seine Erfahrung: Die meisten Unsicherheiten bestanden 2004 in Bezug auf das komplizierte Arbeitsrecht. Ähnlich wie in den Vorjahren, bezogen sich etwa 40 Prozent der Anrufe über die "Juristische Hotline" des Grohe Profi Clubs auf Beschäftigungsverhältnisse.

Eine immer wieder kehrende Frage lautete: "Wie kann der Unternehmer Mitarbeiter an die Firma binden, wenn er Lehrgänge oder Zusatzausbildungen möglich gemacht oder gar bezahlt hat?" Rainer Hinkes: "In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, mit Mitarbeitern Verträge zu schließen, die eine finanzielle Belastung des Mitarbeiters enthalten, wenn dieser vor Ablauf einer bestimmten Zeit kündigt." Ab wann haftet ein Mitarbeiter für Schäden, die er verursacht? Auch hierzu gibt der Anwalt eine Antwort: "Eine Haftung des Mitarbeiters kann in unterschiedlichen Höhen bestehen. Dabei ist entscheidend, welcher Verschuldensgrad beim Mitarbeiter vorliegt und wie gefahrgeneigt die Tätigkeit ist."

Als besonders wichtig habe sich gerade in den heutigen wirtschaftlich schweren Zeiten erwiesen, bei der Einstellung oder Kündigung von Mitarbeitern keine Fehler zu machen. Auch da hilft der Club-Experte und berät die Mitglieder zu den neuen Bedingungen des seit Januar 2004 geänderten Kündigungsrechtes.

Den zweiten Platz auf der "Hitliste" der juristischen Hotline belegte mit einem Drittel der Themenkreis Gewährleistung. Vielfach sind Handwerker sehr unsicher: "Wofür leistet der Handwerker Gewähr und wie lange? Fallen alle Reparaturen innerhalb der Frist unter die Gewährleistung? Ist neben der Arbeitsleistung auch das Material, das ich verbaue, Gegenstand der Gewährleistung? Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?" Auch dies war 2004 ein stets aktueller Fragenkomplex für den Club.
"Der Installateur muss sorgfältig zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden", so Hinkes. "Garantie hat mit Gewährleistung nichts zu tun. Sie ist ein Versprechen des Lieferanten, dafür einzustehen, dass ein Produkt oder eine Leistung zum Beispiel fünf Jahre lang einwandfrei funktioniert. Das bedeutet, der Garantiegeber muss auch dann Ersatz leisten, wenn etwa das Produkt wegen Abnutzung seinen Dienst versagt." Gewähr muss der Handwerker hingegen seinem Kunden dafür einräumen, dass die erbrachte Leistung, d.h. Arbeit und Material, zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei ist. In der Regel ist dies die Abnahme oder Übergabe an den Besteller.

Ist die Gewährleistung ein "Evergreen", so blühen Probleme mit der Zahlungsmoral der Kunden in letzter Zeit zunehmend auf. Installateurmeister Jürgen G. aus T. berichtete am Telefon: "Ein Kunde, Generalunternehmer, zahlt meine Rechnung nicht. Ich warte auf rund 40.000 Euro seit mehr als einem halben Jahr. Meine Anrufe nutzen alle nichts, immer werde ich nur vertröstet", klagte er an der Hotline des Grohe Profi Clubs.
Die Erkenntnis: Durch ihre Gutgläubigkeit machen es viele Handwerksunternehmer wie Jürgen G. ihren Kunden leicht, Rechnungen gar nicht oder nur zum Teil zu bezahlen. Oft beanspruchen sie nicht den Verzugszins, der ab spätestens 30 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung anfällt. Oder man mahnt die Kunden mündlich, um einen vermeintlichen Streit nicht "eskalieren" zu lassen. Wie geht es mit der Forderung weiter? So lautet eine der zentralen Fragen an der Rechtshotline des Grohe Profi Clubs.
Rainer Hinkes machte die Rechtsangelegenheiten von Handwerksbetrieben schon vor rund 15 Jahren zum Schwerpunkt seiner Arbeit. Er rät: "Die Handwerker sollten es sich zur Regel machen, nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungstermine schriftlich zu fixieren. Und auch stets schriftlich zu mahnen. Mündlich gemacht ist im Streitfall nun einmal nicht gemacht." Klare Vereinbarungen zu treffen und Verträge schon vor Unterschrift sorgfältig zu lesen, helfe oft schon im Vorfeld, späteren Ärger zu vermeiden, so Hinkes weiter.

Die Teilnahme an Ausschreibungen und die VOB bildeten einen weiteren Beratungsschwerpunkt. Insbesondere die VOB werde häufig von Auftraggebern als Machtmittel gegenüber dem Handwerk missbraucht. Dabei sei sie gar nicht darauf angelegt. Vielmehr biete sie auch dem ausführenden Betrieb eine Vielzahl von Ansatzpunkten, sich gegen unberechtigte Forderungen, Abzüge oder Einbehalte von Auftraggebern zur Wehr zu setzen, bis hin zum Kündigungsrecht.

Viele weitere Fragen wurden im Rahmen der Hotline des Grohe Profi Clubs behandelt, so zum Beispiel allgemeines Vertrags-, Sozial-, Familien- und Verkehrsrecht. Diese Beratung ist eine Facette von zahlreichen Maßnahmen des Grohe Profi Clubs. Im Zentrum aller Aktivitäten steht, die Mitglieder in ihrem jeweiligen Wettbewerbsumfeld optimal zu unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Seminare zur Betriebswirtschaft und verschiedene Marketing-Aktionen.

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