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Fachverband Türautomation: "Karusselltüren in Deutschland sind sicher"

(19.12.2004) Der Fachverband Türautomation (FTA) stellt sich entschieden gegen die Behauptung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BIA), dass automatische Karusselltüren in Deutschland erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen würden. Laut FTA sei der existierende Sicherheitsstandard von Karusselltüren in Deutschland im internationalen Vergleich führend. Seit mehreren Jahren fertigen demnach die FTA-Automatiktürenhersteller bereits ihre Anlagen nach europäischen und nationalen technischen Leitlinien, obwohl diese aus formalen Gründen noch keinen rechtsverbindlichen Status hätten. Die Anlagen seien daher als grundsätzlich sicher zu beurteilen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Automatiktüren einer regelmäßigen Wartung und Überprüfung (mindestens einmal jährlich) von qualifizierten Fachkräften der Hersteller unterzogen werden. Bei Altanlagen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gemäß der heutigen Sicherheitsanforderungen nachgerüstet werden können, empfiehlt der FTA aber den Austausch und die Installation einer neuen Karusselltür.

Dass die Sicherheit von automatischen Türsystemen bei den FTA-Herstellern oberste Priorität genießt, zeigt sich schon allein daran, dass sofort nach dem Bekanntwerden des tragischen Unfalls am Flughafen Köln/Bonn im März 2004 das Gespräch mit dem zuständigen Arbeits- und Wirtschaftsministerium aufgenommen wurde, um eventuelle Sicherheitslücken zu beseitigen. Daraus ist eine gemeinsame Expertengruppe entstanden, in der geeignete Maßnahmen entwickelt werden.

Parallel haben die Hersteller im FTA direkt nach dem Unfall ihren Kunden angeboten, die vorhandenen Karusselltüren einer außerordentlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Dieses Angebot ist von vielen Betreibern wahrgenommen worden, mit dem Ergebnis, dass bei dem überwiegenden Teil der überprüften Anlagen keine gravierenden Sicherheitsmängel festgestellt werden konnten. Wie der FTA betont, handelt es sich bei den überprüften Karusselltüren um Anlagen, die einer regelmäßigen Prüfung und Wartung durch autorisierte Fachfirmen unterzogen sind. Als Prüfmaßstäbe werden die geltenden technischen Leitlinien wie die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 232 - "Richtlinie für kraftbetätigte Fenster Türen und Tore" - sowie die nationalen und europäischen Normen für automatische Türsysteme DIN V 18650 und prEN 12650 herangezogen. Ergänzend fließen jüngste Erkenntnisse ein, die in Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzbehörden entwickelt worden sind.

Der Fachverband betont, dass selbstverständlich die gemeinsame Arbeit mit den Arbeitsschutzbehörden fortgesetzt werde und dass man sich dafür einsetzt, dass die geltenden technischen Leitlinien den neusten sicherheitstechnischen Erkenntnissen angepasst werden.

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