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Neues RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten anerkannt

Abbruch, RAL-Gütezeichen, Abbrucharbeiten, Abbrucharbeit, Bauvorhaben, Sanierungen, Modernisierung, Bauarbeiten, Umweltschutz, Abbruchgewerbe, Abbruchunternehmen(31.12.2004) Neuen Bauvorhaben, Sanierungen oder Modernisierungen gehen heutzutage meist mehr oder weniger umfangreiche Abbrucharbeiten voraus. Häufig sind diese mit nicht zu unterschätzenden Gefahren verbunden und bergen sicherlich ein höheres Risiko als nachfolgende Bauarbeiten. Mit der Anerkennung des neuen RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten durch RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. wurden nun genau definierte Güte- und Prüfbestimmungen für diesen Bereich geschaffen. Sie dienen der Industrie aber auch öffentlichen Auftraggebern als verlässliche Orientierung bei Ausschreibungen von Abbrucharbeiten.

Technischer Fortschritt und gestiegene Erfordernisse an den Umweltschutz verlangen im hoch technisierten Abbruchgewerbe eine dementsprechende Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten. Die Güte- und Prüfbestimmungen des neu anerkannten RAL-Gütezeichens schreiben detaillierte Anforderungen für die Planung und Ausführung von Abbrucharbeiten, die Betriebseinrichtungen und Geräte, sowie die personellen Anforderungen der angeschlossenen Abbruchunternehmen fest. Sie gelten sowohl für den Abbruch von kompletten Bauwerken, Bauwerksteilen oder einzelner Bauelemente aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder sonstigen Baustoffen. Über alle anfallenden Abfälle ist Bilanz zu führen.

Die Abbrucharbeiten werden in fünf einzelne Stufen gegliedert, wobei sich das Anforderungsprofil für die einzelnen Stufen aus einer Zuordnungstabelle ergibt. Maßgeblich für die Einstufung ist die Höhe des abzubrechenden Gebäudes und dessen Abstand zu anderen Gebäuden oder baulichen Anlagen bzw. ob es sich um einen Teilabbruch handelt oder um Abbrucharbeiten in kontaminierten Bereichen.

Führen dürfen das neue RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. nur solche Betriebe, die die Güte- und Prüfbestimmungen für Abbrucharbeiten durchgehend erfüllen, sich einer kontinuierlichen Eigen- und Fremdüberwachung unterziehen und denen das RAL-Gütezeichen verliehen wurde.

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