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Instandsetzungs-Richtlinie für Beton bauaufsichtlich eingeführt

(4.2.2005) Die Instandsetzungs-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, in der Ausgabe Oktober 2001, wurde bis Ende 2004 von allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt. Damit hat die Richtlinie nun für alle, die an Betoninstandsetzungsmaßnahmen beteiligt sind, einen verbindlichen gesetzlichen Charakter.

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Der Vorsitzende der Güteschutzgemeinschaft Betoninstandsetzung Berlin und Brandenburg e.V., Dr.-Ing. Mario Friedmann, wies in einer Mitteilung besonders auf drei wichtige Punkte in der Richtlinie hin:

  • Die zwingende Einbeziehung eines sachkundigen Planers,
  • die Verpflichtung zur Fremdüberwachung und
  • die bauvertragliche Relevanz der Instandsetzungs-Richtlinie.

Es bedürfe großer Anstrengungen aller Beteiligten - Bauherren, Planer, und Instandsetzungsunternehmen - diese neuen Forderungen auch umzusetzen.

Gleich zu Anfang heißt es in der Richtlinie: "Mit der Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten muss ein sachkundiger Planer beauftragt werden, der die erforderlichen besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung bei Betonbauwerken hat." Diese Aufgabe kann ein externer Planer übernehmen, sich der Bauherr selbst vorbehalten oder an ein sachkundiges Unternehmen übertragen werden. "Für Instandsetzungsarbeiten muss in jeder Phase, auch während der Ausführung, festgelegt sein, wer die Fragen der Standsicherheit verantwortlich beurteilt und wer die dazu erforderlichen Maßnahmen plant und ausführt", heißt es weiter in der Richtlinie.

Bei Baumaßnahmen, bei denen die Standsicherheit betroffen ist, schreibt die Richtlinie zwingend eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle vor. Bei kleineren oder zeitlich kürzeren Instandsetzung- und Schutzmaßnahmen, bei denen die Standsicherheit nicht betroffen ist, darf von einer Überwachung der Baustelle abgesehen werden, sofern der sachkundige Planer dieses vorsieht. Zur Überwachung gehört auch eine Überprüfung, ob Personal und Geräte eine ordnungsgemäße Ausführung erwarten lassen. Eine Informationsschrift zur Instandsetzungsrichtlinie kann bei der SiB Ingenieurgesellschaft mbH unter Tel. 06002/91930 abgefragt werden.

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