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Antidiskriminierung - negative Auswirkungen für die Immobilienwirtschaft befürchtet

(8.3.2005) Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt es ab, dass die Regierung bei der Antidiskriminierung über die Vorgaben der EU hinausgeht. "Angesichts hoher Arbeitslosigkeit und geringer Investitionen brauchen wir keine weiteren bürokratischen Hemmnisse, sondern mehr Gestaltungsspielräume in den Verwaltungen. Jegliche Entscheidung des Gesetzgebers und der Regierung muss vor dem Hintergrund von über 5 Millionen Arbeitslosen darauf überprüft werden, ob sie die Entstehung neuer Arbeitsplätze hemmt oder fördert, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, anlässlich der heute stattfindenden Bundestags-Anhörung zu dem Koalitionsentwurf in Berlin.

Die Pläne der Koalition bedürfen dringend der Korrektur

Die Städte und Gemeinden wären nach Umsetzung des Entwurfes insbesondere in ihrer Rolle als Arbeitgeber von 1,5 Millionen Mitarbeitern zu einem erheblich ansteigenden bürokratischen Aufwand gezwungen. Dies beträfe einen großen Beweissicherungsaufwand bei Bewerbungs- oder Ausschreibungsverfahren, kaum beherrschbare Haftungsrisiken, gegen die kostspielige Vorsorge getroffen werden müsste, sowie eine Bindung der kommunalen Ressourcen durch vermeidbare Gerichtsprozesse.

Durch den Gesetzentwurf sind auch bei der kommunalen Immobilienwirtschaft negative Auswirkungen zu befürchten. Die Kommunen haben ein großes Interesse am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Wohnungsbaugesellschaften. Gerade diese sind besonders dafür geeignet, für sozial Benachteiligte angemessenen Wohnraum bereitzustellen. "Wer hier mit weiterer Bürokratie draufsattelt verursacht Kosten, die auf die Mieter umgelegt werden müssen und gefährdet darüber hinaus dieses bewährte Instrumentarium zur Entwicklung von Städten und Wohnquartieren", sagte Landsberg.

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