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Wie lange wird die Eigenheimzulage noch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

  • "Aktion pro Eigenheim" appelliert an Wirtschaftsminister Clement

(3.5.2005) Böse Überraschung für viele Empfänger des Arbeitslosengeldes II, die mit ihren Familien im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben: Die staatliche Förderung gilt laut Hartz-IV-Gesetz als Einkommen und wird deshalb auf die Unterstützung angerechnet. Jetzt befürchten viele Langzeitarbeitslose mit der Fördersumme nicht ihre Schulden tilgen zu können, sondern hiervon ihren Lebensunterhalt bestreiten zu müssen.

"Die Situation ist prekär, für die Betroffenen tun sich größere finanzielle Schwierigkeiten auf", befürchtet Max Schierer, Präsident der "Aktion pro Eigenheim", München. Deshalb hat das Bündnis aus privaten Bauherren und der Bauwirtschaft in Schreiben an Wirtschaftsminister Clement und die Mitglieder des Hartz-IV-Ombudsrats appelliert, diese Gesetzeslücke schnellstmöglich zu schließen und den entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetz zu ändern.

Schierer bemängelt insbesondere die unterschiedliche Vorgehensweise: Hat ein Arbeitsloser die Auszahlung der Eigenheimzulage an seine Bank abgetreten, wird die Summe zur Tilgung seiner Bauschulden eingesetzt. Lässt er sich das Geld auf sein Konto überweisen, wird es voll auf den Lebensunterhalt angerechnet. Vielen Sachbearbeitern bei den Arbeitsagenturen war das Problem gar nicht bekannt. "Da weiß die Linke nicht was die Rechte tut. Hier muss die Politik rasch eingreifen", fordert Schierer. "Nur wenn die Banken so lange still halten, bleibt den Familien die Zwangsversteigerung ihres Eigentums erspart."

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