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Stolpe: Neues Planungsrecht beschleunigt Bauvorhaben um bis zu zwei Jahre

(12.5.2005) Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hat in Berlin die Vereinfachung der Planung von Infrastrukturvorhaben vorgestellt. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 11.5. gebilligt. "Damit ist ein wichtiger Beschluss zur Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Deutschland gefasst worden. Vorhandene Finanzierungsmittel effizient einsetzen, Bauvorhaben beschleunigen und die Standortbedingungen verbessern - das sind die zentralen Ziele der Planungsbeschleunigung", sagte Stolpe.

Das Gesetz soll dazu beitragen, dass die Planung von Infrastrukturprojekten transparenter, zeitlich schneller und insgesamt effizienter wird. "Höhere Planungssicherheit und beschleunigte Entscheidungsprozesse sind auch entscheidende Kriterien für private Investoren, um Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung zu stellen. Damit ist der Gesetzentwurf ein wichtiges Signal zur Verbesserung der Investitionsbedingungen am Standort Deutschland mit allen positiven Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung", so Stolpe.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte in seiner Regierungserklärung vom 17. März neben dem 2-Milliarden-Programm für Verkehrsprojekte und dem CO₂-Gebäudesanierungsprogramm bereits ein Gesetz zur Planungsbeschleunigung angekündigt.

Mit der Bündelung der einzelnen Maßnahmen können Stolpe zufolge wichtige Bauvorhaben um rund zwei Jahre beschleunigt werden. "Das ist ein großer Zeitgewinn, der allen zugute kommt. Damit können wir die guten Erfahrungen, die wir in den vergangenen Jahren im Osten gemacht haben, nun in ganz Deutschland nutzen", so der Bundesverkehrsminister.

In den neuen Ländern betreut die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (DEGES) rund 1200 Kilometer der Straßenverkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE). Nach DEGES-Erkenntnissen sind gegen erlassene Planfeststellungsbeschlüsse bzw. Plangenehmigungen rund 160 Klagen und Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig gemacht worden. "Rund 150 davon konnten bereits mit einer durchschnittlichen Dauer der Klageverfahren von 10 Monaten und der Antragsverfahren von 7 Monaten abgeschlossen werden. Das zeigt, wie sich die beschleunigte Planung im Osten bewährt hat. Dies schlägt sich auch nieder in deutlich kürzeren Bauzeiten für Autobahnen. Die kurze Verfahrensdauer war ein wesentlicher Grund für eine Fertigstellung des VDE-Projekts A 14 Halle-Magdeburg in nur 10 Jahren und des VDE-Projekts A 20 Lübeck-Stettin innerhalb von nur 13 Jahren", sagte Stolpe.

Die wichtigsten Veränderungen im Einzelnen:

  • Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung

Künftig müssen Grundstückseigentümer Boden- und Grundwasseruntersuchungen, Vermessungen und vorübergehende Markierungen auch dann dulden, wenn diese Maßnahmen nicht nur zur Vorbereitung der Planung, sondern auch zur Vorbereitung der Baudurchführung dienen.

Beschleunigungseffekt: 7 bis 9 Monate

  • Präklusionsfrist für Vereine

Auch Vereine müssen - wie schon heute jeder betroffene Bürger - fortan ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist von Plänen vorbringen.

Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Monate

  • Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen

Die Anhörungsbehörde kann unter bestimmten Umständen auf Erörterungstermine verzichten. Dies gilt insbesondere dann, wenn weder Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden.

Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Wochen

  • Ermittlungserleichterungen im Fall Orts abwesender Grundeigentümer

Künftig braucht die Behörde über die Prüfung von Grundbuch und Grundsteuertabelle hinaus keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen mehr anzustellen.

Beschleunigungseffekt: nicht generell zu beziffern, kann aber im Einzelfall erheblich sein, wichtig ist Erhöhung der Planungssicherheit.

  • Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz

Für besonders wichtige Infrastrukturvorhaben soll künftig in ganz Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in erster und letzter Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug (EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Verkehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss für alle Bürger nachvollziehbar sein, wie mit diesen Kriterien in der Praxis umgegangen wird. Daher wurden in den Gesetzentwurf drei Listen aufgenommen, in denen diejenigen anstehenden Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenvorhaben aufgelistet sind, auf die die mit den Verfassungsressorts vereinbarten Kriterien zutreffen. Im Ergebnis geht es um 22 Schienenvorhaben, 60 Straßenvorhaben und 6 Wasserstraßenvorhaben.

Beschleunigungseffekt: etwa 1 bis 1½ Jahre.

siehe auch:

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