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Betrieblicher Brandschutz - eine Investition in die Zukunft

  • Wichtige Querschnittfunktion vom Gebäude- bis zum Flottenmanagement

(10.5.2005) Alle zwei Minuten bricht in deutschen Unternehmen ein Feuer aus. Viele davon werden gar nicht gemeldet und tauchen daher in keiner Statistik auf. Deshalb wird die konkrete Gefahr für den einzelnen Betrieb vielfach unterschätzt. Denn nicht nur dort, wo mit leicht brennbaren Stoffen gearbeitet wird oder Schweißarbeiten stattfinden, besteht ein Brandrisiko. Jedes elektronische Gerät - vom Computer bis zur Kaffeemaschine - stellt eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft fielen dabei allein im vergangenen Jahr Sachwerte von über drei Milliarden Euro den Flammen zum Opfer.

Eine andere Zahl macht deutlich, wie wichtig vorbeugender und abwehrender Brandschutz ist: Jedes Jahr werden 250.000 Brände erfolgreich mit Feuerlöschern bekämpft. Vor diesem Hintergrund erinnert die Gif Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. daran, dass Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre sachkundig geprüft und gegebenenfalls instandgesetzt werden müssen. Nur so ist sichergestellt, dass die Löschgeräte im Ernstfall auch voll funktionstüchtig sind. Die Verantwortung für die regelmäßige Durchführung der Prüfung tragen in erster Linie die Brandschutzbeauftragten der Unternehmen. Unterstützt werden sie dabei vom qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb.

Brandschutz von Anfang an bei der Bauplanung berücksichtigen

Insbesondere bei der Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung gewerblicher Bauten darf Brandschutz nicht aus dem Blickfeld geraten. Hier sind eine Fülle von Regeln und Vorschriften zu beachten, die den baulichen und betrieblichen Brandschutz reglementieren. Zu nennen sind landesbaurechtliche Vorschriften und die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen). Falls Neu- oder Erweiterungsbauten geplant sind, sollten daher geeignete Brandschutzmaßnahmen von Anfang an mit berücksichtigt werden. Neben tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten zählen dazu Wandhydranten, Steigleitungen und Kleinlöschanlagen sowie die Einrichtung und Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege.

Und auch der Fuhrpark sollte nicht vergessen werden. Hier ist speziell das Flottenmanagement gefordert. Zwar besteht in Deutschland, abgesehen von Bussen und Gefahrguttransporten, für Firmenfahrzeuge keine Feuerlöscherpflicht. Die Gif empfiehlt jedoch, grundsätzlich jedes Fahrzeug mit einem Feuerlöscher auszustatten und diese im Jahresrhythmus sachkundig prüfen zu lassen.

Gif-Betriebe bieten hier eine kompetente Beratung, informieren über die genauen Bestimmungen und helfen bei der konkreten Umsetzung der relevanten Vorschriften. Darüber hinaus übernehmen sie Schulungen und Einweisungen der Fahrer und Mitarbeiter in die Handhabung der Feuerlöschgeräte und stehen selbstverständlich in allen Fragen des technischen Brandschutzes als Ansprechpartner zur Verfügung.

zur Erinnerung: Die Gif ist ein bundesweiter Zusammenschluss qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe und führender Feuerlöschgeräte-Hersteller, die einen besonders hohen Qualitätsanspruch im vorbeugenden Brandschutz vertreten. Gif-Mitgliedsfirmen unterziehen sich regelmäßig einer freiwilligen Selbst- und Fremdkontrolle, wobei ihre personellen und betrieblichen Leistungen von unabhängigen Sachverständigen, auch unangemeldet, überprüft werden. Basis der Gütesicherung sind die unter dem Gütezeichen RAL-GZ 973 festgelegten Güte- und Prüfbestimmungen. Durch gemeinsame Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen eignen sich die Gif-Betriebe und deren sachkundige Mitarbeiter laufend den jeweils neuesten Stand der Technik sowie der Norm- und Gesetzgebung an und bieten so einen bundesweit einheitlich hohen Qualitätsstandard.

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