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Umweltfreundliche Gasklimageräte von der Steuer begünstigt

(30.6.2005) Wie die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mitteilt, gibt es jetzt eine bundesweit einheitliche Regelung für die Besteuerung von Gasklimageräten: Gasklimageräte werden demnach steuerlich wie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) behandelt und bedürfen vor ihrer Inbetriebnahme der Erteilung einer Erlaubnis durch das jeweils zuständige Hauptzollamt.

Bei Jahresnutzungsgraden von über 70% wird die Mineralölsteuer zurückerstattet. Hierzu ist ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen und der Jahresnutzungsgrad nachzuweisen. Da Gasklimageräte den Wärmepumpeneffekt nutzen, wird der geforderte Jahresnutzungsgrad i.d.R. erreicht. Hierdurch verringern sich die Energieeinsatzkosten unter heutigen Rahmenbedingungen um mehr als 10%.

Mit dieser Regelung honoriert der Gesetzgeber die ressourcenschonende Technik, die sich sowohl zur Beheizung als auch zur Kühlung von Räumen eignet. Bei der in Deutschland dominierenden Beheizung erreichen die Geräte über den Wärmepumpeneffekt COP-Werte von bis zu 1,4. Dieses entspricht einem "Wirkungsgrad" - bezogen auf die eingesetzten Brennstoffenergie - von 140%. Die hohen Wirkungsgrade über 100% werden durch die Nutzung von Umweltwärme erreicht. Zusätzlich können die Geräte - z.B. im Sommer - zum Kühlen eingesetzt werden.

Berücksichtigt man, dass der Antriebsmotor der Wärmepumpe direkt mit dem Primärenergieträger Erdgas betrieben wird, ergibt sich ein zusätzlicher Bonus, da keine Umwandlungsverluste, wie z.B. in Kraftwerken, auftreten.

Bisher war die steuerliche Einordnung der Gasklimageräte nicht einheitlich geklärt, da es sich bei ihnen in Deutschland um eine neue Anwendungstechnik handelte. Mittlerweile sind Geräte von großen Herstellern auf dem deutschen Markt erhältlich; weltweit werden seit mehreren Jahren mehr als 500.000 Gasklimageräte eingesetzt.

Mit der steuerlichen Einordnung liegt nun eine klare Grundlage für Investoren und Planer vor. Die Unsicherheit, die seit der Markteinführung in Deutschland bestand, ist somit beendet. Einer weiteren Verbreitung dieser umweltfreundlichen Technik steht somit nichts mehr im Wege.

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