Baulinks -> Redaktion  || < älter 2005/1167 jünger > >>|  

Betriebsinhaber können das Finanzamt an der Altersvorsorge beteiligen

(13.7.2005) SOKA-Bau (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG) hat für Betriebsinhaber in der Bauwirtschaft ein neues Produkt für die Altersversorgung entwickelt. Mit der Basisrente können Betriebsinhaber ab 2005 die Fördermöglichkeiten der sogenannten Rürup-Rente nutzen.

Altersvorsorge, Betriebsinhaber, Finanzamt, SOKA-Bau, Versorgungskasse des Baugewerbes, Bauwirtschaft, Basisrente, gesetzliche Altersversicherung, Rentenversicherung, Alterseinkünftegesetz

Dass Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Altersversicherung zusätzlich für den Ruhestand vorsorgen müssen, gilt heute als selbstverständlich. Sie finden in der staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung, etwa mit der BauRente ZukunftPlus von SOKA-Bau, eine Ergänzung für ihre finanzielle Zukunftsplanung.

Aber auch Arbeitgeber sollten sich darüber Gedanken machen, wie sie den gewohnten Lebensstandard halten können, wenn sie den Betrieb an die jüngere Generation übergeben. Denn wer der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unterliegt, muss erst recht vorsorgen. Hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz den entsprechenden Rahmen geschaffen.

Steuervorteile nutzen

Auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung bietet SOKA-Bau Betriebsinhabern mit der "BauRente ZukunftPlus - die Basisrente für Betriebsinhaber" die Möglichkeit, ab 1. Januar 2005 das Finanzamt an der eigenen Altersvorsorge zu beteiligen. Dabei wird ein Teil des Einkommens - anstatt es zu versteuern - für die Altersversorgung verwendet. Bereits im Jahr 2005 können so 60 Prozent der Beiträge zur Altersversorgung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Anteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent an.

"Das Besondere an dem Modell sind die möglichen Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug. Zudem wächst der abzugsfähige Betrag dynamisch bis zum Jahr 2025", erklärt Karl-Heinz Sahl, Vorstandsmitglied SOKA-Bau. In einem Stufenplan von 2005 bis 2025 ist für Altersvorsorgeaufwendungen ein jährlich steigender Sonderausgabenabzug bis zu einer Höhe von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Verheiratete vorgesehen.

"Die Basisrente für Betriebsinhaber kombiniert die neuen steuerlichen Vorteile der Altersvorsorge mit den Produktvorteilen der BauRente", so Sahl. "So können Betriebsinhaber von einem Altersvorsorgeprodukt profitieren, das 2004 wie schon 2003 im Rahmen einer Marktübersicht der Pensionskassen in Deutschland von MediAss sehr gut bewertet wurde."

Weitere Informationen erhalten interessierte Betriebsinhaber unter der Rufnummer (06 11) 7 07-40 00.

siehe auch:

  • SOKA-Bau
    SOKA-Bau ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH