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Mietnomaden sind kein Massenphänomen

(13.7.2005) Die so genannten "Mietnomaden", die von Wohnung zu Wohnung, von Stadt zu Stadt ziehen und in Seelenruhe bis zum Vollzug der Räumungsklage ein mietfreies Dasein führen, sind zwar auch für den Immobilienverband Deutschland (IVD) ein Ärgernis. "Es handelt sich aber nicht um ein massenhaftes Problem", sagt IVD-Präsident Johannes-Peter Henningsen. "Bei den im IVD organisierten professionellen Verwaltungsunternehmen gibt es nur eine sehr geringe Falldichte."

Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Befragung, die der IVD unter seinen Mitgliedern - insbesondere bei Hausverwaltungen - gemacht hat. Dass sich zwei Drittel der angeschriebenen Verwalter zum Thema geäußert haben, zeige, dass es für die Problematik "Mietnomaden" durchaus eine ausgeprägte Sensibilität gebe. Erfasst wurde insgesamt ein verwalteter Bestand von über 500.000 Wohneinheiten. Von den befragten Hausverwaltungen hat etwa die Hälfte noch gar keine Erfahrungen mit Mietnomaden gemacht. Die andere Hälfte hat sich in der Vergangenheit mit nur wenigen Einzelfällen von Mietnomadentum auseinandersetzen müssen. Dies erkläre sich aus dem hohen Aufwand, der von den professionellen Hausverwaltungen zur Selektion der Mietinteressenten betrieben wird, um dem Mietausfallrisiko vorzubeugen betont der IVD.

Der IVD kann daher die Aufregung wegen Mietnomaden nur in geringem Maße teilen. Denn Mietschulden, die auf Mietnomaden zurückzuführen sind, machen nach IVD-Erfahrungen nur einen Bruchteil der Gesamtsumme aus. Reale Zahlungsschwierigkeiten seien dagegen viel häufiger der Grund für Mietrückstände. Bei Mietnomaden seien jedoch nicht unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten das Motiv: "'Einmietbetrüger', wie wir sie richtigerweise nennen, haben von vorn herein nicht die Absicht, mehr als die erste Miete und eine Teilkaution zu zahlen", erläutert Verbandspräsident Henningsen.

Allerdings werde es einem Einmietbetrüger, wenn er erst mal einen gültigen Mietvertrag hat, zu einfach gemacht. Einmietbetrüger nutzten die sehr mieterfreundliche Gesetzgebung aus. "In der Regel erhält der Eigentümer bei Durchführung und Vollstreckung einer Räumungsklage erst nach anderthalb Jahren seine Wohnung zurück. In Extremfällen wurde von bis zu zwei Jahren allein für den Gerichtsweg berichtet." Es sei zu beobachten, dass Einmietbetrüger sehr geschickt taktieren und die gesetzliche Lage ausnützen. So bezahle der Mieter eine Rate der Kaution und die erste Monatsmiete. Nach formgerechten Mahnungen, auf die keine Zahlungen erfolgen, erfolge schließlich die Zahlungsklage. Zum ersten Verhandlungstermin nach etwa sechs Monaten erscheine der Mieter nicht. Gegen das Versäumnisurteil würden Rechtsmittel eingelegt und beim Monate später angesetzten zweiten Termin erkläre der Mieter, dass Mängel vorhanden seien und er daher Zurückbehaltungsrechte habe. Der Vermieter sei mangels Zutritt zur Wohnung in Beweisnot. Der Streitvorgang und letztendlich die Räumung erfolge mit entsprechendem Zeitverzug.

Nach Einschätzung des IVD sind die Räumungsverfahren durch die Amtsgerichte kaum zu verkürzen. "Wir erwarten aber von den Behörden, dass sie sich auf ihre notwendigen Aufgaben beschränken." Der Schuldner habe nach Zustellung des Räumungstitels alle Zeit zum Reagieren. "Warum muss der Gerichtsvollzieher zunächst vom Vermieter einen horrenden Vorschuss anfordern, um mit dem Geld die Hinterlassenschaften des Schuldners - häufig wertlosen Plunder - teuer einzulagern? Es würde genügen, wenn der Gerichtsvollzieher die Tür öffnet. Das würde auch ein rascheres Gerichts- und Räumungsverfahren befördern", so IVD-Präsident Henningsen.

Aus Vermietersicht sei das beste Mittel gegen Einmietbetrug, sich vor Vertragabschluss so genau wie möglich über den Mietinteressenten zu erkundigen. Der IVD empfiehlt, sich mindestens zwei bis drei Gehaltsabrechnungen und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters vorlegen zu lassen. Zusätzlich sei eine Selbstauskunft von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) zu empfehlen, gerade, wenn es um hochwertigen Wohnraum gehe. Henningsen: "Professionelle Verwaltung vermeidet Mietausfälle."

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