Erwartungen der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie an einen neuen Bundestag
(30.8.2005) In der Bonn Konferenz 2004 haben 154 Staaten dieser Erde erklärt: "Minister und Regierungsvertreter aus 154 Staaten erkennen an, dass Erneuerbare Energien zusammen mit verstärkter Energieeffizienz signifikant zur einer nachhaltigen Entwicklung beitragen und neue ökonomische Möglichkeiten eröffnen. Sie teilen die Vision, dass Erneuerbare Energien zusammen mit einer erhöhten Energieeffizienz eine der wichtigsten und am weitesten verbreiteten Energiequellen der Menschheit werden."
Diese Aussage müsse nach Ansicht der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. die Leitlinie der Energiepolitik jeder zukünftigen Bundesregierung sein, andernfalls stelle sie sich "unweigerlich gegen eine Koalition der Vernunft auf unserem Planeten."
Objektorientierte Förderbedingungen im Gebäudebereich
Öl- und Gaspreise werden auch in der nächsten Legislaturperiode steigen und die Geldbeutel der Bürger erheblich belasten. Kostendämpfung gegen diesen unproduktiven Finanzfluss ins Ausland kann nur mit regionalen Wirtschaftskreisläufen auf Basis erneuerbarer Energien erreicht werden.
Die Förderung erneuerbarer Energien diene der Stärkung des Standortes Deutschland und damit dem Ausbau der 130.000 Arbeitsplätze. Weiterhin werden tausende weitere Arbeitsplätze in Handwerk und Ingenieurbüros gesichert oder neu geschaffen. Deshalb sei diese Förderung auch aus wirtschaftlichen Gründen notwendiger denn je. Angesichts knapper Kassen müsse jedoch von der nächsten Regierung der Mut aufgebracht werden, die von der Industrie heiß geliebten Pauschalzuschüsse für Produkte oder Geräte durch intelligentere Modelle zu ersetzen. Für die DGS gilt dabei der Umwelteffekt als Leitlinie. Das hieße, dass fortan die erreichbaren CO₂- und Energie-Einspar-Leistungen im Fördermittelpunkt stehen müssen. Für Solarkollektoren bedeute dies beispielsweise eine Förderung für kWh Solarertrag anstatt Quadratmeter Kollektorfläche.
Mit dem KfW-CO₂-Gebäudesanierungsprogramm steht für den Altbaubereich bereits heute ein solches Förderprogramm zur Verfügung. Die Integration der technischen Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in staatliche Anreize verschaffen bereits heute Solaranlagen, Holzheizung und Effizienztechnologien wie Wärmepumpen wegen ihrer CO₂-Emissionsvorteile gegenüber klassischen Technologien erhebliche Berechnungs-Vorteile. Sollte dieses Praxiserprobte Programm erweitert und in der Förderung variabler gestaltet werden, sei es ein ideales Werkzeug für einen gebäudebezogenen Klimaschutz in Deutschland mit einem großen positiven Effekt in Richtung Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum.
Stromeinspeisung: Netzzugang und Marktzugang
Einer Veränderung des EEG sei klar eine Absage zu erteilen, weil keine Notwendigkeit bestehe. Angesichts der aktuellen massiven Strom- und Gaspreiserhöhungen, die rein gar nichts mit den Erneuerbaren Energien zu tun haben, falle diese Wirtschaftsförderung kaum auf der Stromrechnung ins Gewicht. Für Bioenergie z.B. sei der Vergütungssatz des EEG bereits heute schon von den reellen Strompreisen für Privatkunden überholt worden. Dies bedeute, dass hier das Förderziel des EEG erreicht sei. So werde ein mit Pflanzenöl betriebenes wärmegeführtes BHKW schon heute erst den objektbezogenen Eigenbedarf an Strom decken, bevor eine Einspeisung an das Öffentliche Netz vorgenommen wird.
Wichtiger als eine Veränderung des EEG sei es, die Debatte um die Netzintegration Erneuerbarer Energien horizontal zu differenzieren: In Projekte wie Offshore-Windkraft, die Mittel- und Hochspannungsnetz direkt nutzen und auch belasten, und in kleinere dezentrale Erzeuger, wie gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen, deren Strom bereits auf der Nieder- und Mittelspannungsebene versickert.
Atomkraft: Versicherung ehrlich berechnen
Wenn es - wie im Lager der CDU/CSU angekündigt - zu einer Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken kommt, fordert die DGS, dass dies zu realen Marktbedingungen auch für die Versicherung dieser Anlagen führt. Atomanlagen in Deutschland seien eklatant unterversichert. Die derzeitigen Versicherungen von Atomkraftwerken decken weniger als 1% des reellen Schadenspotenzials. Wenn alte Anlagen weiterbetrieben werden sollen, dürfe die Staatshaftung für das in Zeiten des globalen Terrorismus gestiegene Risiko nicht aufrechterhalten werden. Mit einer solch markgerechten Deckungshöhe würden sich laut DGS die Kosten für Atomstrom bei über 2,00 Euro/kWh einpendeln.
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