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Neue Mindestlöhne im Baugewerbe

(2.9.2005) Die Bundesregierung hat rechtzeitig zum 1. September die neuen Mindestlöhne am Bau per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zwingend vorgeschrieben. Mit der Ende August im Bundesgesetzblatt veröffentlichten "Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe" gelten ab sofort neue Mindestlöhne für alle Betriebe, die in Deutschland Bauleistungen anbieten. Darauf wies der Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, in einer Erklärung am Donnerstag hin. Die neuen Mindest-Stundensätze betragen, wie von den Tarifvertragsparteien vereinbart, ...

  • im Westen (einschließlich Berlin)
    • 10,20 Euro für Hilfsarbeiter und
    • 12,30 Euro für Fachwerker.
  • in den neuen Bundesländern
    • 8,80 Euro bzw.
    • 9,80 Euro als verbindliche Untergrenze des Lohns.

Klaus Wiesehügel begrüßte die Entscheidung: "Mit den neuen Mindestlöhnen haben die Unternehmen bis 2008 Planungssicherheit. Die Tarifvertragsparteien wollen gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dafür sorgen, dass die Mindestarbeitsbedingungen am Bau nicht unterschritten werden und fairer Wettbewerb möglich ist. Das stabilisiere auch die Arbeitsplätze in der heimischen Bauwirtschaft und helfe, Lohndumping sowie illegale Beschäftigung zurückzudrängen. Klar ist für die IG BAU, dass die neuen Mindestlöhne nicht zuletzt auch zum Schutz der ausländischen Arbeitnehmer vor Ausbeutung wirkten. Heimische und ausländische Bauarbeiter haben den gleichen Anspruch auf faire Entlohnung für ihre Arbeit - nur so ließe sich verhindern, dass ausländerfeindliche Tendenzen entstehen und die Arbeiter gegeneinander ausgespielt werden."

Die Mindestlöhne haben eine Laufzeit von einem Jahr und erhöhen sich nach der Rechtsverordnung jährlich bis zum 31.8.2008 jeweils um 10 Cent. Ausnahme: Der Mindestlohn 2 für Fachwerker im Osten bleibt bei 9,80 Euro.

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