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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Erdaushub

(23.10.2005) Was geschieht mit dem Erdaushub gleich zu Baubeginn? Dieses Problem wird in vielen Bauträger-Verträgen nicht einmal erwähnt. Folglich bleibt die Erde auf dem Grundstück liegen und muss vom Auftraggeber entsorgt werden. Er muss auf eigene Faust einen geeigneten Transportunternehmer finden und den Abtransport des Aushubs aus eigener Tasche bezahlen. Das ist teuer - vor allem, wenn das Erdreich belastet ist. Der Bauherr steht dabei unter Zeitdruck, denn oft liegt der Aushub dem weiteren Baufortgang buchstäblich im Wege.

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