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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Eigenleistung

(23.10.2005) Eigenleistungen helfen Geld sparen. Aber, wer haftet, wenn durch die Eigenleistungen Schäden oder Zeitverzögerungen entstehen?

Hintergrund: Wer am eigenen Bau selbst Hand anlegt, der ist in der Regel kein Fachmann. Deshalb muss er für eine baufachliche Betreuung und Aufsicht seines Baus sorgen. Dazu ist der Bauherr verpflichtet.

Wer übernimmt diese Aufsicht? Der Bauherr muss auch klären, wer haftet, wenn durch Eigenleistung am eigenen Bau oder am Nachbarhaus (z.B. bei Reihenhausprojekten) Schäden entstehen? Oder wenn Arbeiten unsachgemäß ausgeführt wurden und nun erst saniert werden müssen, bevor der Bauträger weiterbauen kann? Wer haftet für Zeit und Material? Und wer haftet, wenn sich Eigenleistungen verzögern und dadurch ein Bauvorhaben länger dauert als geplant? Wer trägt die Verantwortung, wenn in Eigenhilfe Fehler gemacht werden, durch die später ein Bauarbeiter verunglückt?

Wer selbst baut, der sollte unbedingt bereits vor Vertragsabschluss und mit Hilfe seines Bausachverständigen genau auflisten, was er an Eigenleistung erbringt. Diese Wünsche müssen dann genau mit dem Anbieter abgestimmt und im Vertrag detailliert festgelegt werden.

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