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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Energieeinsparverordnung

(23.10.2005) Für alle Neubauten - wie auch für die Sanierung von Altbauten - gilt die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Bauträgerverträge sehen zwar in der Regel die Ausführung des geplanten Hauses nach den Richtlinien der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, aber die Planung wird gar nicht darauf abgestimmt. Ob ein Haus wirklich nach den Vorschriften des Gesetzes gebaut wird, das kann nur ein Bausachverständiger prüfen und erkennen.

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