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"ABC der Gemeinheiten" bei Bauverträgen: Innenwände

(23.10.2005) Innenwände bleiben in vielen Bauverträgen unerwähnt. Aber genau dort sollte detailliert beschreiben sein, wie die diversen Innenwände des Neubaus beschaffen sein werden. Unterschieden wird dabei zwischen tragenden und nicht tragenden Innenwänden. Bauart, Materialangabe (zum Beispiel Kalksandsteinmauerwerk, Porenbetonmauerwerk, Holzrahmenkonstruktion oder anderes) und bauphysikalische Eigenschaften (z.B. hinsichtlich Schallschutz, Brandschutz,...) müssen im Vertrag dargelegt werden.

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