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Energiepass: Vorsicht vor Irreführung

(4.11.2005) Wie die Fachzeitschrift "Immobilienwirtschaft" in ihrem aktuellen Newsletter berichtet, versuchen Unternehmen immer wieder, mit unklaren Formulierungen über den Energiepass ihr Jahresendgeschäft anzukurbeln. So veröffentlichte der TÜV Süd am 3. November 2005 folgende Pressemitteilung: "Die Richtlinie 'Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden' bringt Immobilienbesitzer und -betreiber unter Zugzwang. Sie müssen ab dem 4. Januar 2006 einen Energiepass für alle neuen und bestehenden Gebäude vorlegen, die verkauft oder neu vermietet werden. Die TÜV ImmoWert GmbH, TÜV Süd Gruppe, bietet gewerblichen Kunden [...] die Erstellung von Energiepässen im kostengünstigen Paket mit Immobiliengutachten an." Diese Meldung ist einerseits schlicht falsch!

Immobilieneigentümer müssen solange nicht tätig werden, solange die Richtlinie des Europäischen Parlaments nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Nur ein Staat hat in einem solchen Fall ggf. mit Sanktionen zu rechnen, nicht aber der Bürger. Nach Informationen der Deutschen Energieagentur ist mit einer Umsetzung der Richtlinie nicht vor April 2006 zu rechnen.

Wird die Verwirrung des Lesers andererseits - wie in diesem Fall - dazu genutzt, ihn mit sanftem Druck zum Abschluss eines Geschäftes zu bewegen, wird es aus Gründen des Verbraucherschutzes bedenklich. Beim TÜV räumte man denn auch auf Nachfrage ein, es handele sich um ein Missverständnis.

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