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CO₂-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt

(1.12.2005) "Eine bessere Energieeffizienz bei Gebäuden spart Betriebskosten und entlastet die Umwelt. Wir wollen die Förderung in diesem Sektor daher deutlich erhöhen. Unser Ziel ist, dass jedes Jahr 5% des älteren Gebäudebestandes energetisch saniert werden. Dazu wird das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm zukünftig mit mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ausgestattet", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesbauminister, Karin Roth, am 30.11. auf dem "zukunft haus Kongress 2005" der Deutschen Energie-Agentur.

Neben der Aufstockung des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms sollen in Kürze Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar sein. Dadurch erwartet Roth insgesamt einen Investitionsschub von über 10 Milliarden Euro. "Die energetische Gebäudesanierung wird eine Jobmaschine anwerfen und auf viele Jahre zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Ökologische Verantwortung und positive wirtschaftliche Impulse lassen sich kaum besser miteinander verbinden als bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Der Wohnungsbau hat eines der größten Entwicklungspotenziale für nachhaltiges Planen, Bauen und Wirtschaften", so Roth.

Neben der finanziellen Förderung plant die Bundesregierung, 2006 Energieausweise für den Gebäudebestand einzuführen, die für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen. "Käufer und Mieter können sich dann über die energetische Qualität der angebotenen Immobilie auf einfache Weise informieren. Zu der für die Einführung des Energiepasses notwendigen Novellierung der Energieeinsparverordnung werden wir in Kürze einen Referentenentwurf vorlegen", sagte die Staatssekretärin. Mit Blick auf die Immobilienwirtschaft kündigte sie an, sich für einfache und kostengünstige Lösungen einzusetzen. Außerdem sollen die Möglichkeiten für Übergangsregelungen ausgeschöpft werden. Mit Inkrafttreten der Neuregelung wird die Ausstellung von Energieausweisen auch bei Neuvermietung oder Verkauf einer Immobilie Pflicht. Bei Neubauten sind ohnehin seit Anfang 2002 Energiebedarfsausweise verpflichtend vorgesehen.

Die Einführung des Energiepasses wird durch weitere ergänzende Maßnahmen staatlicher Förderung begleitet. "Die bewährten Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden fortgeführt und noch wirksamer gestaltet. Darüber hinaus werden wir das erfolgreiche Projekt 'Niedrigenergiehäuser im Bestand' bei der Deutschen Energie-Agentur erheblich verstärken", sagte Roth. Die Staatssekretärin wies auf die Bedeutung von an der Praxis orientierten Hilfestellungen, umfassenden Fachinformationen und Vorzeigeprojekten hin. "Die Praxis ist das überzeugendste Argument für die Innovationschancen und Entwicklungsperspektiven in diesem Bereich. Diesem Ziel dient die von der Bundesregierung gemeinsam mit 25 Verbänden durchgeführte 'Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen'', so Roth.

Anlässlich des Symposiums "Energie und Synergie. Mehr Qualität beim Wohnungsbau", das von der Bundesarchitektenkammer, der Bundesingenieurkammer und dem Verbraucherzentrale Bundesverband im Rahmen der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" veranstaltet wurde, forderte  Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer, das Ministerium auf, auf dem Weg zu kostengünstigem und qualitätsbewusstem Bauen für mehr Klarheit über den künftigen Energieausweis zu sorgen: "Wenn der Energieausweis ein Erfolg werden soll, muss er drei Kriterien erfüllen:

  • Erstens muss er sich am Primärenergiebedarf orientieren,
  • zweitens muss er energetische Verbesserungsmaßnahmen benennen, die auf das einzelne Bauwerk abgestimmt sind, und
  • drittens muss der Aufwand für Berechnung und Ausweiserstellung angemessen sein."

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