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Förderung von Solarwärmeanlagen: Anträge trotz Förderstopp stellen!

Solarthermie Förderung von Solaranlagen, Solaranlage, Solarwärmeanlage, Solarwärmeanlagen, Solaranlagen, Förderantrag, Marktanreizprogramm, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, Warmwasserbereitung, Förderstopp, Förderanträge, Heizungsunterstützung, Solarheizung(6.12.2005) Das Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien ist in diesem Jahr so gut angenommen worden, dass schon Ende Oktober die für 2005 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft waren. Deshalb können in diesem Jahr keine Förderzusagen mehr gegeben werden. Hausbesitzer, die den Bau einer Solarwärmeanlage planen, sollten sich aber trotz des derzeitigen Bewilligungsstopps nicht von einer Antragstellung abhalten lassen. Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können für neu gestellte Anträge ab 2006 wieder Förderzusagen erteilt werden. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass für das Förderprogramm überhaupt neue Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Die Höhe der Zuschüsse wird sich dann nach den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen Förderkonditionen richten.

Bislang wurden ...

  • Solarwärmeanlagen zur Warmwasserbereitung mit 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche und
  • Anlagen zur Heizungsunterstützung mit 135 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst.

Fördermittel, die im Lauf des Jahres 2005 bereits bewilligt wurden, werden auch in dieser Höhe ausbezahlt.

Wichtig für alle neuen Antragsteller: Sobald das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Eingang des Förderantrags bestätigt hat, kann mit dem Bau der Solarwärmeanlage begonnen werden. Dies geschieht dann allerdings auf eigenes finanzielles Risiko, denn aus dem Zwischenbescheid kann noch keine spätere Bewilligung von Fördermitteln abgeleitet werden. Bislang durfte der Startschuss erst nach der verbindlichen Förderzusage fallen. Wenn mit dem Bau einer Solarwärmeanlage begonnen wird, ohne dass überhaupt ein Antrag gestellt wurde, wird die Anlage in keinem Fall gefördert - auch wenn das Marktanreizprogramm weitergeführt werden sollte.

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