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Hamburg: Rauchmelder-Pflicht ab 2006 für Neubauwohnungen

  • Übergangsfrist bis 2010 bei bestehenden Wohnungen

Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Rauchmelder-Pflicht, Brandmelder, Bauordnung, Rauchmelderpflicht, Rauchvergiftung, bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., Landesbauordnung, Wohnungsbrände, Wohnungsbrand(9.12.2005) In weniger als zehn Prozent der deutschen Haushalte hängen lebensrettende Rauchmelder. Hamburg schreibt deshalb künftig den Einbau von Rauchmeldern nach einer Änderung der Bauordnung vor. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. unter Hinweis auf den Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom 7.12.2005 aufmerksam.

Nach Rheinland Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen hat jetzt auch die Hansestadt Hamburg eine Rauchmelderpflicht in ihre Landesbauordnung integriert. Demnach sind mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften alle Neubauten ab 2006 mit geeigneten Rauchmeldern auszustatten: In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2010.

Der bvbf begrüßt die Entscheidung der Hamburger Bürgerschaft ausdrücklich. "Rauchmelder und auch Feuerlöscher sollten für jeden Haushalt selbstverständlich sein - sie retten Leben und schützen Sachwerte", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf.

Die meisten Brandopfer sterben bei Wohnungsbränden primär durch Rauchvergiftungen. Eine Alarmierung durch Rauchmelder erhöht die Chancen zur Lebensrettung und zur frühzeitigen Alarmierung der Feuerwehr: Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte auch unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel und lösen einen schrillen Alarmton aus. Rechtzeitig gewarnt, kann ein Entstehungsbrand bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpft werden.

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