Baulinks -> Redaktion  || < älter 2005/2031 jünger > >>|  

Gericht: Jährliche Kehrpflicht belastet Eigentümer unverhältnismäßig

(14.12.2005) Betreibt ein Hauseigentümer eine moderne Gaszentralheizung, muss der Schornstein nicht mehr zwingend jährlich gereinigt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger wendet sich dagegen, dass sein Schornstein alljährlich vom Schornsteinfeger gereinigt wird. Er habe 1999 einen neuen Gasheizkessel in seinem Wohnhaus einbauen lassen, der den Brennstoff völlig rückstandsfrei verbrenne. Deshalb sei eine Kontrolle des Schornsteins ausreichend und eine Reinigung nur bei einer tatsächlichen Verschmutzung zur Gewährleistung der Betriebssicherheit gerechtfertigt. Dieser Auffassung ist das Oberverwaltungsgericht nach Anhörung eines Sachverständigen für Schornstein- und Feuerungstechnik gefolgt.

Die in der Landeskehr- und Überprüfungsordnung für "Gasfeuerstätten für den planmäßigen Unterdruckbetrieb" vorgesehene jährliche Kehrpflicht von Schornsteinen sei unnötig und belaste den Grundstückseigentümer unverhältnismäßig. Zwar diene die Reinigung der Schornsteine der Erhaltung der Feuersicherheit, die auch bei modernen Gasfeuerungsanlagen dadurch beeinträchtigt werden könne, dass Fremdkörper wie Vogelnester, Tierkörper, Ablagerungen von Blättern und Ähnliches zu Verengungen oder Verstopfungen des Leitungsquerschnitts führten. Jedoch träten solche Gefahrensituationen nicht in der Regelmäßigkeit auf, dass es notwendig sei, zwingend eine Reinigung pro Jahr vorzuschreiben. Vielmehr würden die öffentlichen Sicherheitsbelange ausreichend gewahrt, wenn regelmäßig eine Anlagenkontrolle, z. B. durch Ausspiegelung, erfolge und danach nur bei Bedarf eine Reinigung des Schornsteins stattfinde, so das Oberverwaltungsgericht.

siehe auch:

Kommentar erwünscht:


jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Anmeldung zum kosten­losen Bauletter:
Der Baulinks-Newsletter kann jeder­zeit leicht auch wieder ab­bestellt werden!
Baulinks folgen auf...

Datenschutz !!
Aus datenschutztechnischen Gründen haben wir das Twitter-Plugin deaktiviert.
Wollen Sie jedoch dieses Feature nutzen, so klicken Sie einmal auf das ausgegraute Bild.
Datenschutz !!
Aus datenschutztechnischen Gründen haben wir das Facebook-Plugin deaktiviert.
Wollen Sie jedoch dieses Feature nutzen, so klicken Sie einmal auf das ausgegraute Bild.
Datenschutz !!
Aus datenschutztechnischen Gründen haben wir das +1-Plugin deaktiviert.
Wollen Sie jedoch dieses Feature nutzen, so klicken Sie einmal auf das ausgegraute Bild.
ANZEIGE
BetonContainer, Mietcontainer, Wohncontainer, Baustellen-Container