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Sichere Rechtsgrundlage: Schüco RWA-Anlagen nach DIN EN 12101 Teil 2

(3.2.2006) In enger Kooperation mit dem Lemgoer Unternehmen STG BEIKIRCH GmbH & Co. KG hat die Schüco International KG eine aus Fenster und Beschlag bestehende Systemlösung für RWA Anlagen entwickelt, die alle Anforderungen der neuen europäischen Norm DIN EN 12101 Teil 2 erfüllt. Bereits im Jahr 2005 hat Schüco zusammen mit seinen Partnern Objekte mit RWA-Anlagen nach dieser neuen Norm ausgeführt.

Lichtband, Lichtkuppel, RWA-Anlage, RWA-Anlagen, Fassade, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtdach, STG BEIKIRCH GmbH & Co. KG, Schüco International KG

Die DIN 18232 Teil 3 beschreibt die Prüfung von Lichtkuppeln und Lichtbändern im Dachbereich. Für den vertikalen Fassaden- und Lichtdachbereich (Dachneigung > 25°) gab es bisher keine Prüfnorm. Erst durch die DIN EN 12101 Teil 2 wurde hierfür eine rechtsverbindliche Grundlage geschaffen. Geregelt werden hierbei die Prüfungen bezogen auf Brandsicherheit, Dauerfunktion, Funktionssicherheit und aerodynamisch wirksame Öffnungsflächen. Daraus resultiert die Notwendigkeit einer Systemlösung auch für Fenster und deren elektrische Antriebe.

Schüco bietet nach DIN EN 12101 Teil 2 geprüfte Systeme für vielfältige, architektonisch anspruchsvolle Anwendungsmöglichkeiten im vertikalen Fassaden- und Lichtdachbereich. Damit wird ein Höchstmaß an Rechts- und Planungssicherheit erreicht. Der gemäß § 84 der Musterbauordnung (MBO) erforderliche Verwendbarkeitsnachweis wird mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert. Dieser Verwendbarkeitsnachweis ist zwingend erforderlich. Hierfür ist jedoch eine Fremdüberwachung des Herstellers notwendig. Diese wird durch die Überwachungsgemeinschaften oder anerkannte Prüfstellen sichergestellt.

Für Schüco Systempartner wurde mit den nach DIN EN 12101 Teil 2 geprüften Schüco RWA-Systemlösungen ein rechtssicherer, zeitsparender und kostengünstiger Weg geschaffen. Auf dieser Basis können schon heute Objekte projektiert, ausgeschrieben, angeboten und ausgeführt werden.

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