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Neues RAL Gütezeichen Stahlsystembauweise

Stahlsystembau, Gewerbebau, Hotels, RAL Gütezeichen Stahlsystembauweise, Kindergärten, Krankenhäuser, Wohngebäude, RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Gebäude aus Stahl, Bürogebäude, Laborgebäude, Schulgebäude, Trockenbaustoffe(14.3.2006) Viele Hotels, Kindergärten, Krankenhäuser, Büro-, Labor-, Schul- und Wohngebäude haben eines gemeinsam: Sie sind in Stahlsystembauweise errichtet worden. Mit der Anerkennung des neuen RAL-Gütezeichens Stahlsystembauweise durch RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. wurde nun eine umfassende Gütesicherung für Gebäude in Stahlsystembauweise errichtet. Im Sinne der Güte- und Prüfbestimmungen fallen unter diese Bauweise Gebäude aus Stahl, Trockenbaustoffen und ergänzenden Baustoffen.

Die in Stahlsystembauweise errichteten Gebäude bestehen aus weitestgehend vorgefertigten Modulen mit dreidimensionalen Stahltragwerken mit Flächenbauteilen aus beidseitig bekleideten oder beplankten Wand-, Boden-, Decken- und Dachflächen. Die Raummodule sind hinsichtlich Abmessungen und Gewicht frei dimensionierbar und daher vielseitig einsetzbar.

Die Güte- und Prüfbestimmungen umfassen den gesamten mit dem Auftraggeber jeweils vereinbarten Leistungsumfang zur Erstellung des Gebäudes sowie die vollständige betrieblich und technisch funktionsfähige bauliche Anlage Wesentliche Anforderungen sind insbesondere: Standsicherheit und mechanische Festigkeit der Gebäude und verwendeten Baustoffe, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz sowie Energieeinsparung und Wärmeschutz. So muss beispielsweise jeder Gütezeichenbenutzer einen Mitarbeiter benennen, der für die Belange des Umweltschutzes verantwortlich zeichnet, sowie eine qualifizierte Führungskraft insbesondere für die Ausführung von Schweißarbeiten.

Die Überwachung gliedert sich in Erstprüfung und Eigen- und Fremdüberwachung. Die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V., die das RAL-Gütezeichen vergibt, beauftragt Sachverständige bzw. bauordnungsrechtlich anerkannte Überwachungsstellen mit der Durchführung der Fremdüberwachung.

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