Bundesrat: Handwerkerrechnungen absetzbar!
(9.4.2006) Der Bundesrat hat am 7.4. dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zugestimmt und damit den Weg für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen freigemacht. "Diese Maßnahme", so Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, "ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie wird dabei helfen, Schwarzarbeit am Bau zu bekämpfen und damit dem legalen Bausektor Konjunkturimpulse zu geben."
Auftraggeber können künftig bis zu 600 Euro einer Handwerkerrechnung, mit der über Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten im Haushalt abgerechnet wird, von ihrer Steuerlast abziehen. Robl hierzu: "Wirkungsvoller und damit wünschenswert wäre natürlich ein höherer Abzugsbetrag. Wenn man bedenkt, wie viel Steuern und Sozialabgaben der Schwarzarbeiter "spart", muss der Anreiz für den legalen Auftrag schon signifikant sein. Das gilt umso mehr mit Blick auf den bereits im Gesetzentwurf vorliegenden Plan einer 3-prozentigen Mehrwertsteuererhöhung. Sollte diese tatsächlich kommen, führt aus Sicht des Baugewerbes kein Weg an einer Verbesserung der Bedingungen für die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen vorbei."
Robl abschließend: "Die Unternehmen haben die neue Regelung schon im Vorfeld ihres endgültigen In-Kraft-Tretens sehr positiv aufgenommen und bei potentiellen Kunden damit geworben. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch Aufträge folgen".
siehe auch:
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siehe zudem:
- Literatur / Bücher zu den Themen Schwarzarbeit, Steuerrecht, Baurecht, Sanieren bei Baubuch / Amazon.de
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