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DAI fordert bundeseinheitliche Kammerzulassungen

(20.4.2006) Europa rückt immer näher zusammen. Planer, Architekten und Ingenieure bekommen das aktuell u.a. durch die geplante Dienstleistungsrichtlinie zu spüren. Was bald in Europa möglich sein soll - die Freizügigkeit von Planerleistungen - ist in Deutschland schon an der Grenze zum nächsten Bundesland beendet. 16 verschiedene Landesbauordnungen und Kammergesetze stellen eine innerdeutsche Bürokratiehürde sondergleichen dar.

Die Wettbewerbsbeschränkungen, die auf europäischer Ebene abgeschafft werden sollen, treiben in Deutschland ungeahnte Blüten. Nahezu jedes Bundesland regelt seine Zulassungsbestimmungen für Architekten und Ingenieure anders als die 15 übrigen Länder. Das hat zur Folge, dass ein Bauvorlageberechtigter in Norddeutschland im Süden der Republik nicht ohne weiteres ein Gebäude planen und bauen darf. Die hierzu notwendige Kammerzulassung in eine entsprechende Liste kann er zwar erwerben. Das ist allerdings mit einem nicht unerheblichen Aufwand an Bürokratie und Kosten verbunden.

Der Verband Deutscher Architekten und Ingenieurvereine (DAI) fordert die Kammern und die Politik im Sinne seiner Mitglieder auf, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und allen, die bereits bei einer Kammer eingetragen und zur Ausübung spezifischer Planungen berechtigt sind, einen bundesweit einheitlichen Zugang für länderübergreifende Planungen zu ebnen - ohne bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Die 112. Bauministerkonferenz am 6. Februar 2006 in Berlin war überschattet vom Halleneinsturz in Bad Reichenhall. Umso mehr ist die 113. Sitzung am 10./11. Mai in Brüssel gefordert, sich des Themas bundesweite Vereinheitlichung und Vereinfachung der Kammerzulassungen anzunehmen.

Ein Beispiel bei den Ingenieuren verdeutlicht die Situation: Deutsche Bauingenieure, bei denen bezüglich Berufausbildung im Studium (z.B. Diplomingenieur) in den Ländern etwa gleiche Kriterien gelten, müssen zur Berufsausübung in den einzelnen Ländern in verschiedenen bautechnischen Bereichen (z.B. Brandschutz) Pflichtmitglieder in der dortigen Kammer sein oder in Listen geführt werden. Die gegenseitige Anerkennung von Listen ist jedoch nicht länderübergreifend geregelt, weshalb aufgrund der unterschiedlichen Zugangskriterien bei gleichen Tätigkeiten einzelne Kammern eine kostenpflichtige Neueintragung verlangen.

"16 Landesbauordnungen mit immer neuen individuellen Regelungen erzeugen und fördern im Gegensatz zum wortreich bekundeten politischen Bürokratieabbau das Gegenteil: Bürokratiezunahme", so der DAI Vizepräsident Gerd Schnitzspahn (beratender Ingenieur aus Bondorf bei Stuttgart). "Gemeinsame Regelungen z.B. auf der Basis der Musterbauordnung der ARGEBAU waren bisher nicht möglich. Angleichungen wurden mit der Begründung verhindert, dass zwar alle für die Harmonisierung seien. Die Regelungen müssten aber auf der Grundlage der eigenen Bauordnung erfolgen. Somit brennt es in Hamburg nach wie vor anders als in München - das ist schlicht und ergreifend nicht vermittelbar," erläutert Schnitzspahn weiter.

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