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Energieeinsparung am Arbeitsplatz - Bürobeleuchtung

  • EU-Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte

(28.4.2006) Die Anstrengungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels haben sich immer stärker auf unsere Art der Energienutzung konzentriert. Eine effizientere Nutzung der Energie ist aber nicht nur mit Vorteilen für die Umwelt verbunden, sondern bietet auch wirtschaftliche Vorteile. Mit anderen Worten, durch das Einsparen von Energie kann einerseits die CO₂-Emission reduziert werden, die zu der Klimaveränderung beiträgt, gleichzeitig aber auch Geld gespart werden. Den Betreibern von Europas Büro- und Industriegebäuden, deren Beleuchtung mindestens 30 Prozent - und oft mehr als die Hälfte - der Stromkosten ausmacht, bieten sich daher beeindruckende Möglichkeiten zur Kostensenkung.

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Derzeit sind 75% von Europas Bürobeleuchtungssystemen mit veralteten elektromagnetischen Vorschaltgeräten und älterer Leuchtstofflampentechnologie ausgestattet. Aus diesem Grunde hat die EU im Rahmen ihrer neuen Richtlinie zur umweltfreundlichen Produktgestaltung (der so genannte EUP-Richtlinie)die Bürobeleuchtung als primäres Ziel für konkrete Maßnahmen genannt. Durch eine Erneuerung dieser älteren Beleuchtungssysteme könnten in Europa jährlich bis zu 1 Milliarde Euro eingespart werden und unserer Umwelt mehr als 8 Millionen Tonnen CO₂ erspart bleiben. Damit würde Europa einen großen Schritt auf dem Weg zur Realisierung der Ziele von Kyoto machen.

Näheres zur EUP-Richtlinie

Die im Juli 2005 veröffentlichte EUP-Richtlinie soll dafür sorgen, dass Produkte, die sehr viel Energie verbrauchen, derart gestaltet werden, dass die Energie so effizient wie möglich genutzt wird, ohne dass dabei andere Leistungsparameter und Umweltaspekte beeinträchtigt werden. Die für die CO₂-Reduzierung besonders relevanten Produkte müssen:

  • ein Verkaufsvolumen von mehr als 200.000 Einheiten im Jahr in der EU haben,
  • erhebliche Umweltauswirkungen innerhalb der EU haben,
  • ein erhebliches Potenzial zur Reduzierung der Umweltauswirkungen aufweisen, ohne dass hiermit übermäßige Kosten verbunden sind, sowie
  • eine große Verschiedenheit bezüglich ihrer Umweltfreundlichkeit aufweisen und gleichzeitig eine gleichwertige Funktionalität bieten.

Es wurden vierzehn Produktgruppen als Ziel für die umweltgerechte Gestaltung ausgewählt, und die ersten konkreten Aktionen werden sich auf die Bürobeleuchtung und die Straßenbeleuchtung richten. In den nächsten 18 Monaten werden zwei Implementierungsmaßnahmen ausgearbeitet, mit denen minimale Leistungsstandards für Büro- und Straßenbeleuchtungsprodukte vorgegeben werden sollen.

Die Richtlinie trat am 11. August 2005 in der gesamten EU in Kraft, und alle 25 EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit (bis August 2007), um die Bestimmungen der Richtlinie in die nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Wie wird die Richtlinie für die Bürobeleuchtung entwickelt?

Der erste Schritt bei der Überlegung, ob und welche Anforderungen an eine umweltgerechte Produktgestaltung für die Bürobeleuchtung zu stellen sind, besteht in der Durchführung einer vorbereitenden Studie zur Untersuchung der relevanten Bestimmungen der Richtlinie und zur Empfehlung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit dieser Produkte. Die Europäische Kommission hat Beleuchtungs- und Umweltexperten beauftragt, Anfang 2006 mit ihrer Arbeit zu beginnen und gemeinsam mit Experten aus der Beleuchtungsindustrie Anforderungen an die Bürobeleuchtung zu definieren, die spezifisch und messbar sind. Die gewählten Berater haben maximal 16 Monate Zeit, um der Kommission ihre Empfehlungen vorzulegen. Im Detail werden folgende Punkte untersucht:

  • die Markteigenschaften für das Produkt,
  • die relevanten Umweltaspekte des Produkts und ihre technischen/wirtschaftlichen Verbesserungsmöglichkeiten,
  • eventuell existierende relevante gesetzliche Vorschriften,
  • die Selbstregulierung durch Industrie und Normen sowie
  • die Notwendigkeit zur Erstellung von Normen.

Diese Informationen sollen der Europäischen Kommission bei der Vorbereitung der nächsten Phasen zur Entwicklung von Implementierungsmaßnahmen helfen:

  • Eine Beurteilung der Auswirkungen aller potenzieller Maßnahmen auf den Markt.
  • Eine Beratung mit dem Öko-Design-Forum (bestehend aus nationalen und europäischen Regulierungsbehörden, Experten aus Industrie und Wirtschaft, Verbraucherorganisationen und Umweltorganisationen).
  • Die Veröffentlichung des Entwurfs einer Implementierungsmaßnahme, wenn dies erforderlich ist.

Schlussfolgerung

Das bedeutet, dass es schon Anfang 2008 wahrscheinlich neue europäische "Implementierungsmaßnahmen" geben wird, die spezifische und möglicherweise obligatorische Standards für Bürobeleuchtungsprodukte vorgeben, damit diese die Energieeffizienz- und andere Anforderungen erfüllen. Da diese Anforderungen an jedes Produkt gestellt werden, das für den europäischen Markt bestimmt ist, werden Arbeitgeber, Facility Manager und Umweltbeauftragte, die neue Bürobeleuchtungssysteme kaufen, ihre Kaufentscheidung von der Erfüllung dieser Anforderungen abhängig machen.

Zur Erinnerung: Die erste Energiesparlampe wurde 1980 auf den Markt gebracht. Heute bieten moderne Lichtregelsysteme wie das Philips Actilume die Möglichkeit zur Reduzierung des Energieverbrauchs um bis zu 75% im Vergleich zu älteren Leuchtstofflampensystemen. Solche Lichtregelsysteme lassen sich einfach installieren und ebenso einfach ohne die Lektüre umfangreicher Bedienungsanleitungen bedienen. Darüber hinaus bedeutet eine bessere Beleuchtungsqualität auch eine höhere Motivation der Mitarbeiter.

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