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Sicherheit bei vielen Fernost-Leuchten-Herstellern ungenügend

  • Marktüberwachungsbehörde, VDE und ZVEI agierten gemeinsam auf der Light+Building 2006

(6.5.2006) Technische Mängel vieler Leuchten- oder Leuchtenzubehörprodukte aus Fernost können für den Verbraucher erhebliche Gefahren darstellen. Zu diesem Schluss kam die "Messekommission Produktsicherheit" nach einer auf der Light+Building in Frankfurt am Main durchgeführten Marktüberwachungsaktion. Zwar habe sich die technische Qualität der Exponate durch verstärkte Marktkontrollen gegenüber 2004 verbessert (vergleiche Meldung vom 27.5.2004). Dennoch stellte die Kommission erschreckend hohe Unkenntnis vieler Fernostanbieter über die Sicherheitsanforderungen in der EU fest.

In der "Messekommission Produktsicherheit" arbeiten Experten ...

Durch die Kürze der Zeit konnten bei den ca. 500 Fernost-Ausstellern die Produkte nicht im Detail untersucht werden. Stichproben ergaben ...

  • bei etlichen Leuchten fehlende Schutzleiterkontakte;
  • bei Lampenfassungen waren beim Lampenwechsel stromführende Teile zugänglich,
  • Halogenlampen waren teilweise nicht komplett abgedeckt und dadurch beim Platzen gefährlich oder
  • es bestand die Gefahr eines elektrischen Schlages an Gerätesteckdosen, die für die Weiterverbindung mit anderen Leuchten vorgesehen sind.

Im Vorfeld der Messe hatte der ZVEI zusammen mit dem VDE bereits 15 Leuchtstofflampenleuchten überprüft. Ungenügend bis mangelhaft war das Testergebnis bei acht Feuchtraumleuchten. Außerdem wurde bei acht Leuchten festgestellt, dass die Energieeffizienzanforderungen der Vorschaltgeräte-Richtlinie 2000/55/EG nicht eingehalten wurden.

Bei den auf der Light+Building gezeigten Produkten der Fernost-Anbieter fehlte bei drei von vieren die CE-Kennzeichnung. Bei den Ausstellern dieser Exponate hat die Marktüberwachungsbehörde durch Hinweisschilder den Verbraucher oder Einkäufer darüber informiert, dass diese Produkte derzeit nicht in der Europäischen Union vertrieben werden dürfen. Die CE-Kennzeichnung ist allerdings kein Qualitätszeichen, wie dies von vielen Verbrauchern wahrgenommen wird, darauf weist der ZVEI hin. Der EU-Konformitätsnachweis, der durch die CE-Kennzeichnung von dem Inverkehrbringer bereitzuhalten und auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörde vorzulegen ist, bestätigt lediglich, dass alle erforderlichen EU-Vorschriften eingehalten werden.

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