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Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Aufstockungen in Holzbauweise

(9.5.2006)Dem mehrgeschossigen Holzhausbau standen bisher bauordnungsrechtliche Einschränkungen entgegen, die sich vor allem durch Anforderungen an den baulichen Brandschutz begründeten. Umfangreiche Normbrandversuche der vergangenen Jahre bewiesen, dass unter Einhaltung konstruktiver Mindestanforderungen und mit Hilfe entsprechender Bekleidungen das hohe brandschutztechnische Sicherheitsniveau dieser Bauten erfüllt werden kann. Hierzu liegt liegt nun eine neue Ausgabe des INFORMATIONSDIENST HOLZ spezial vor, die Architekten, Fachplanern, Bauaufsichtsbehörden und Feuerwehren als Orientierungshilfe bei Fragen des Brandschutzes im mehrgeschossigen Holzhausbau dient.

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Die Forschungsergebnisse sollen die Aussagen untermauerten, die in die novellierte Musterbauordnung (MBO) von 2002 aufgenommen wurden. Laut aktueller MBO sind jetzt Gebäude in Holzbauweise bis zur Gebäudeklasse 4 - also bis zu fünf Geschosse - erlaubt. Voraussetzung: Die Bauteile müssen allseitig eine Brandschutzbekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen haben und es dürfen nur nichtbrennbare Dämmstoffe verwendet werden. Die Anforderungen selbst sind in der "Muster-Holzbaurichtlinie" festgelegt, die im Oktober 2005 in Hessen eingeführt wurde und auch in anderen Ländern als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden kann.

Neben bauordnungsrechtlichen Grundlagen erläutern die Autoren anschaulich, wie sich durch gebäudebezogene Brandschutzkonzepte im Rahmen der Genehmigungsplanung Anforderungen an den baulichen Brandschutz kompensieren lassen. Dies kann durch Brandmelde- und Löschanlagen oder andere Schritte geschehen, die über das baurechtlich und feuerwehrtechnisch erforderliche Maß hinausgehen. So ist eine Befreiung von Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung an den Feuerwiderstand von Bauteilen in der Regel möglich, wenn ein ganzheitliches Brandschutzkonzept für das Gebäude entwickelt wird.

Die Broschüre dokumentiert acht Bauwerke, die mit Blick auf ihre brandschutztechnischen Besonderheiten detailliert dargestellt werden. Ein sechsgeschossiges Pflegeheim in Berlin oder die dreigeschossige Aufstockung eines Wohnhauses in Friedrichshafen zeigen deutlich, dass bislang als schwierig eingeschätzte Bauvorhaben in Holzbauweise realisierbar sowie Abweichungen von den Anforderungen der Landesbauordnungen und ergänzender Musterrichtlinien üblich sind.

Das 56-seitige Heft wird vom Holzabsatzfonds gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung herausgegeben. Es kann kostenfrei bezogen werden unter versandservice@infoholz.de.

siehe auch:

  • HOLZABSATZFONDS
    Neutralitäts-Check: Der Holzabsatzfonds, Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft, ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft steht. Aus dieser Konstellation heraus beklagt z.B. die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau, dass die Regierung die Steinindustrie benachteilige (siehe Meldung vom 7.12.2004 und Stichwort "Charta für Holz")
  • Deutsche Gesellschaft für Holzforschung
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