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Unfallverhütung bei Bodenabläufen durch rutschhemmende Roste

(23.5.2006) Die Roste von Bodenabläufen in nassbelasteten Bereichen, beispielsweise Wasch- oder Umkleideräumen, sind eine potenzielle Sturzfalle. Viega bietet jetzt rutschhemmende Roste an, die mit den Rutschfestigkeitsklassen "C" und "R 13" höchsten Anforderungen genügen sollen.

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Rund 840.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle wurden 2004 beim Hauptverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) registriert. Über 16 Prozent davon waren Sturzunfälle, von denen fast ein Drittel mit stationärer Krankenhausbehandlung endete. Die wirtschaftlichen Folgen dieser Unfälle sind gravierend: Jährlich erleiden rund 4.800 Betroffene so schwere Dauerschäden, dass sie in Rente gehen müssen. Den Berufsgenossenschaften entstehen dadurch Kosten in Höhe von ca. 300 Millionen Euro pro Jahr.

Deutlich verringert werden kann das potenzielle Sturzrisiko bei Bodenabläufen zum einen durch bauliche Maßnahmen, beispielsweise eine möglichst gradlinige Verkehrswegeführung. Zum anderen schreiben sowohl die Arbeitsstättenverordnung als auch die Unfallverhütungsvorschriften vor, dass Fußböden rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Dies gilt insbesondere in solchen Räumen, in denen die Rutschgefahr durch gleitfördernde Stoffe - zum Beispiel Fett, Öl oder Wasser - zusätzlich erhöht ist.

Mikroskopisch feine Oberflächenstruktur

Bei den Rosten der Bodenabläufe in diesen Bereichen hat Viega durch eine spezielle Endbehandlung der Oberflächen dafür gesorgt, dass sich das Unfallrisiko deutlich verringern kann: Die aus Edelstahl gezogenen oder in Edelstahl massiv lieferbaren Advantix-Roste in der Dimension 143 x 143 Millimeter werden mit einem von dem Systemanbieter selbst entwickelten Verfahren behandelt. Die derart angerauten, mikroskopisch kleinen Hochpunkte auf der Oberflächenstruktur sorgen dafür, dass die Advantix-Roste mit den Rutschfestigkeitsklassen "C" und "R 13" selbst höchste Anforderungen genormter Prüfverfahren erfüllen.

Geprüft wurde die Rutschfestigkeit der Oberflächen nach DIN 51097 und DIN 51130 bei der Landesgewerbeanstalt (LGA) Würzburg. Die Erfüllung beider Normen ist notwendig, da die Roste je nach Installationsumfeld barfuß bei Nässe (DIN 51097) oder ölverschmiert mit Schuhen (DIN 51130) begangen werden. In beiden Fällen entsprechen die gelaserten Advantix-Roste den Maximalbedingungen der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV):

  • Bei "Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche" gemäß GUV-I 8527 erfüllen die Viega-Roste die Kriterien der Bewertungsgruppe C. Danach können sie nun auch in Barfußgängen, Duschräumen, Sauna- und Ruhebereichen und Beckenrandausbildungen eines Schwimmbades installiert werden.
  • Für den Einsatz in "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" wurden die Roste in die Bewertungsgruppe R 13 eingestuft: Hier fanden die Versuchspersonen selbst bei einem Neigungswinkel von mehr als 35 Grad noch festen Halt.

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