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Aktion "Impulse für den Wohnungsbau"

(8.6.2006) Zur Verstetigung der Rahmenbedingungen für Immobilieninvestitionen muss die Politik Klarheit zur künftigen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen schaffen. Will die Bundesregierung einen weiteren Rückgang der Immobilien­investi­tio­nen mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung verhindern, müsse auf eine zusätzliche Veräußerungsgewinn­be­steue­rung von Immobilien verzichtet werden. Die Verbände der Bau- und Wohnungs­wirt­schaft und die IG BAU fordern daher:

  1. Keine neue, zusätzliche Veräußerungsgewinnbesteuerung.
  2. Nachbesserung des gegenwärtigen Systems: Der Veräußerungsgewinn ist als Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - anstelle des Buchwertes - zu ermitteln. Alternativ schlagen die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft und die IG BAU eine Pauschalbesteuerung, wie im Steuervergünstigungsabbaugesetz von 2003 angedacht, vor. Danach wird der Veräußerungsgewinn pauschal berechnet und pauschal versteuert. Kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass weniger Gewinn erzielt wurde, ist dieser zu Grunde zu legen.
  3. Veräußerungsgewinne selbst genutzter Immobilien müssen weiterhin auf der Grundlage der heutigen Regelungen steuerfrei bleiben.

Teilnehmer der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau"

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