Baulinks -> Redaktion  || < älter 2006/0946 jünger > >>|  

VEA: Vattenfall-Preiskürzung kann nur ein Anfang sein

(10.6.2006) Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2006 die erste Strom-Netzentgeltgenehmigung nach §23a EnWG erteilt. Sie betrifft den Übertragungsnetzbetreiber Vattenfall Europe Transmission GmbH (VET). Damit hat erstmals in Deutschland eine Prüfung der Kosten der Stromübertragungsnetze auf der Grundlage des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) stattgefunden.

"Durch die Genehmigung werden die Netzentgelte der VET deutlich gesenkt werden", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Auswirkungen hat diese Netzentgeltabsenkung vor allem bei den an das VET-Netz angeschlossenen Verteilnetzbetreibern, deren Vorkosten deutlich sinken werden und deshalb bei ihnen zu niedrigeren Netzentgelten beitragen. Dies komme dann den Verbrauchern zugute. "Grundlage der Genehmigung sind die Netzkosten. Von den Ist-Kosten der VET im Jahr 2004, die die Basis für die Kalkulation der Netzentgelte darstellen, hat die Bundesnetzagentur ca. 11,7 Prozent nicht anerkannt", erläuterte Kurth die Entscheidung und ergänzt: "Bezogen auf die im Antrag der VET angegebenen Kosten handelt es sich sogar um einen Abschlag in Höhe von ca. 18 Prozent." Auf dieser Grundlage sind die beantragten Entgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes gekürzt worden.

Kürzungen ergaben sich aus der Prüfung des Sachanlagevermögens und der darauf aufbauenden Eigenkapitalverzinsung, der Kosten für die Veredelung regenerativer Energien sowie der Kosten für Verlustenergie.

"Die von Anfang November 2005 bis Ende Juni 2006 vereinnahmten überhöhten Netzentgeltanteile werden zugunsten der Netznutzer abgeschöpft werden. Die Abschöpfung wird kostenmindernd in der nächsten Genehmigungsperiode ab 1. Januar 2007 berücksichtigt werden", erklärte der Präsident.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Vattenfall muss also die Entgeltgenehmigung bis zum 1. Juli. 2006 umsetzen. Die ausgesprochene Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet. Mit der jetzigen Genehmigung werden grundlegende Weichen auch für die übrigen Genehmigungsverfahren gestellt.

"Der Gesetzgeber erwartet von uns, dass wir nur effiziente Kosten anerkennen, die sich auch im Wettbewerb einstellen würden. Die Energienetze sind eine Monopolwelt, die keinem Wettbewerbsdruck unterliegt und in der die Unternehmen in der Vergangenheit das Netzanlagevermögen weitgehend frei bewerten konnten", erklärte Kurth. "In der jetzigen Prüfungsrunde konnten wir nur einige, aber zentrale Prüfungsschwerpunkte bilden und sind dabei auf nicht plausible Bewertungen und Kostenansätze gestoßen, die nach den Grundsätzen von Gesetz und Verordnung nicht anerkennungsfähig sind", erläuterte der Präsident das Verfahren und weist gleichwohl auf den Rechtsweg hin: "Wenn das betroffene Unternehmen mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein sollte, steht ihm selbstverständlich der Rechtsweg offen, und eine zügige Klärung der Grundsatzfragen wird für unsere weitere Arbeit durchaus hilfreich sein können."

Während die Rechtsmittel ein legitimes und selbstverständliches Instrument sind, das zu Klarheit und Rechtssicherheit beitragen kann, ist eine diffuse Stimmungsmache, die Investitionsfähigkeit in der Stromnetzwirtschaft könne beeinträchtigt werden, nicht akzeptabel. Überhöht angesetztes Vermögen und nicht nachgewiesene Kosten können schon aus logischen Gründen nicht erforderlich sein, um Investitionen in die Zukunft zu gewährleisten. Im Übrigen müssen alle Unternehmen in den vergangenen Jahren nach dem auskömmlichen Prinzip der Nettosubstanzerhaltung erhebliche Rücklagen gebildet haben für Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen. "Für Neuinvestitionen werden auskömmliche Eigenkapitalrenditen anerkannt (7,91 Prozent Eigenkapitalverzinsung)", hob Kurth hervor.

Die signifikanten Entgelterhöhungen der Strom- und Gaswirtschaft auch für die Netze haben in den vergangenen Jahren bei der deutschen Industrie und den privaten Verbrauchern erhebliche Kritik und Misstrauen hervorgerufen. "Wenn wir jetzt mehr Transparenz und öffentliche Kontrolle schaffen, dann ist das ein Beitrag zur Wiederherstellung eines beeinträchtigten Vertrauens. Die Bundesnetzagentur versteht sich als Sachverwalter eines Ausgleichs zwischen Nachfragern und Anbietern. Unser Ziel des fairen Interessenausgleichs sollte daher nicht in Zweifel gezogen werden", betonte der Präsident der Bundesnetzagentur.

Vattenfall Europe: "Bescheid der Bundesnetzagentur ist rechtswidrig und wird vor Gericht keinen Bestand haben"

Vattenfall ist naturgemäß mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht einverstanden: Der Beschluss würde dem Netzbetreiber die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Bezogen auf das Kalenderjahr bedeute dies für den Übertragungsnetzbetreiber eine Ertragsreduzierung von 115 Millionen Euro. Aus diesem Grund hat die Vattenfall Europe Transmission GmbH beschlossen, Beschwerde gegen den Bescheid der Netzagentur einzulegen und alle nötigen Rechtsmittel auszuschöpfen. "Wir haben keinen Zweifel daran, dass der rechtswidrige Bescheid der Bundesnetzagentur vor Gericht keinen Bestand haben wird", so Dr. Klaus Rauscher, Vorstandsvorsitzender der Vattenfall Europe AG. Nach Auffassung von Vattenfall Europe seien die Kalkulationsmethoden der Bundesnetzagentur weder sachgerecht noch wirtschaftlich akzeptabel. Dazu Mats Fagerlund, Vorstand für den Bereich Netze der Vattenfall Europe AG: "Der Bescheid ist nur auf einen kurzfristig populistischen Erfolg ausgerichtet. Ein derartiges Verhalten haben wir von einer deutschen Behörde nicht erwartet."

Das Vorgehen der Bundesnetzagentur gefährde nach Ansicht von Vattenfall nicht nur die Versorgungszuverlässigkeit in Deutschland, sondern richte sich auch gegen die Interessen von Kunden und Gesetzgeber. Als führendes europäisches Energieunternehmen sei Vattenfall Europe bestrebt, die Verantwortung seines Übertragungsnetzbetreibers für die Systemzuverlässigkeit und für den Stromtransport am Standort Deutschland wahrzunehmen. Um dies zu gewährleisten, müsse es jedoch möglich sein, die für einen effizienten Betrieb notwendigen Kosten zu decken. "Wir bieten ein Höchstmaß an Transparenz und sind mehrfach ohne Beanstandung überprüft worden", so Wolfgang Neldner, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Transmission GmbH. "Für uns kann es deshalb letztlich nur eine Entscheidung geben, und das ist die Aufhebung des Bescheides. Alles andere würde Arbeitsplätze, Investitionen und die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährden."

Energie-Abnehmerverband VEA begrüßt Durchgreifen der Bundesnetzagentur und fordert weitere Schritte

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) unterstützt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, dem Energiekonzern Vattenfall die Netzentgelte im Höchstspannungsnetz um 18 Prozent zu kürzen. "Jetzt endlich beginnt ganz konkret, worauf der VEA schon seit Jahren drängt: Der Preistreiberei der Energieversorger wird aktiv Einhalt geboten", zeigt sich Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA, zufrieden. Vattenfall habe die Netzentgelte in der jüngeren Vergangenheit enorm gesteigert. Es sei deshalb kaum überraschend, dass die Bundesnetzagentur hier zuerst ansetze. "Der Fall Vattenfall kann aber nur ein Auftakt sein. Von dieser Preiskürzung kommt beim Verbraucher noch kaum etwas an. Ziel muss es sein, die deutschen Unternehmen und Haushalte nachhaltig zu entlasten. Deshalb muss die Agentur jetzt flächendeckend durchgreifen", so Panitz. Von einer Gefährdung der Investitionstätigkeit oder gar dem Entzug der Geschäftsgrundlage der Stromkonzerne könne dabei keine Rede sein. "Die 'großen Vier' haben in den vergangenen Jahren enorme Gewinne angehäuft und nur begrenzt reinvestiert. Jetzt werden endlich die Interessen der Energieabnehmer mit den Interessen der Aktionäre von Vattenfall und Co. Zumindest gleichgestellt", erläutert der Verbandsgeschäftsführer.

siehe auch:

zumeist jüngere Beiträge, die auf diesen verweisen:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH