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Selbständige, Mittelständler und Vermieter unterschätzen Auswirkungen des AGG

  • Wortwahl und Dokumentationsprozesse müssen überprüft werden

(27.8.2006) Während sich Personalverantwortliche in großen Unternehmen auf das jetzt in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) meist gut vorbereitet haben, unterschätzen viele Mittelständler, Selbständige oder auch Vermieter die Auswirkungen. Noch immer werben etwa Inhaber kleiner Geschäfte in ihren Schaufenstern mit Aushängen wie "Suchen junge, freundliche Bedienung" nach Personal. Auch die Auswirkungen des Gesetzes auf Kredit-, Leasing- oder beispielsweise Mietverträge werden unterschätzt. Der Rudolf Haufe Verlag will Unternehmern und Privatpersonen mit dem preisweiten Taschenguide "Antidiskriminierung" und dem Buch "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der betrieblichen Praxis" helfen, Klagen zu vermeiden und die positiven Auswirkungen des Gesetzes zu erkennen.

"Die Gleichbehandlung wirkt sich auch auf das Zivilrecht aus", sagt Joachim Gutmann, Mitautor des Haufe Taschenguides "Antidiskriminierung". Vermieter beispielsweise müssen Wohnraum künftig diskriminierungsfrei vermieten. "Versteckte ausschließende Kriterien oder Altersangaben sollten in Annoncen vermieden werden", rät Gutmann und empfiehlt eine sorgsame Wortwahl. Zusammen mit dem Wirtschaftsjournalisten Jens Hüsgen nennt er in dem 128-seitigen Taschenguide typische Anwendungsgebiete des Gleichbehandlungsgesetzes. Anhand von Beispielen und Checklisten erfahren Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Privatpersonen, welche Rechte sie haben und auf welche Stolpersteine sie achten sollten. Weil künftig stets die Beschuldigten beweisen müssen, dass keine Diskriminierung vorliegt, raten die Autoren dazu, Auswahlprozesse genau zu dokumentieren.

Besonders Arbeitgeber müssen fortan darauf achten, dass in Stellenbeschreibungen und im Berufsalltag niemand wegen ...

  • seines Alters,
  • einer Behinderung,
  • der ethnischen Herkunft,
  • seines Geschlecht,
  • der Religion oder
  • seiner sexuellen Identität

... diskriminiert wird. Nach Meinung vieler Experten reduzieren viele Personalverantwortliche das Thema allerdings auf offensichtliche Äußerungen und eine explizite Wortwahl. "Dabei sind Benachteiligungen nicht immer offensichtlich oder leicht erkennbar. Sie können subtil auftreten - beispielsweise wenn Frauen überwiegend wenig anspruchsvolle Aufgaben erhalten", warnt Michael Stuber, Autor des Werkes "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der betrieblichen Praxis". In dem Titel geht er ausführlich auf alle Bereiche des Arbeitsalltags ein und schildert etwa, wie und warum Unternehmer eine Beschwerdestelle einrichten müssen. Zudem gibt der Autor Tipps, wie Unternehmer von dem neuen Gesetz auch profitieren können.

Unternehmer, die Antidiskriminierung vermeiden, verbessern laut Stuber die Produktivität der Beschäftigten, erhöhen die Loyalität und Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen, verbessern die kollegiale Gruppen- und Zusammenarbeit und senken Krankenstand und Fluktuation. Die Kosten dafür sind geringer als weithin angenommen. "Es ist davon auszugehen, dass insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, nur geringe oder keine zusätzlichen Kosten entstehen, wenn sie die Vorschriften umsetzen." Das Buch beantwortet Personalverantwortlichen typische Fragen zum AGG, beschreibt ausführlich Pflichten und geht ausführlich auf die Themen Bewerbungsprozess, Bewerberauswahl, Ausbildung, Vergütung, Weiterbildung und Arbeitsbedingungen ein. Zusätzlich enthält das Buch eine CD-ROM mit Checklisten, Musterbriefen für Betriebsvereinbarungen und Gesetzestexten, die sie bei ihrer täglichen Arbeit einsetzen können.

bibliographische Angaben:

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