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Mehr geförderte "Vor-Ort-Beratungen" in Wohngebäuden bis 2009

(22.9.2006) Das zunächst bis zum 31. Dezember 2006 befristete Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie "Energieeinsparberatung vor Ort" ist geändert und bis zum 31. Dezember 2009 verlängert worden. Mit dem Programm wird ein wichtiger Beitrag zur gezielten Verminderung des Energieverbrauchs und damit der CO₂-Emissionen im Gebäudebestand geleistet. Die Programmänderung ermöglicht die Förderung einer erheblich größeren Zahl dieser interessenunabhängigen Beratungen.

Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. Die Gutachten werden von einem qualifizierten und anbieterunabhängigen Ingenieur / einer Ingenieurin oder einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1984 (in den neuen Bundesländern: vor 1989) erteilt wurde.

Die Zahl der Anträge auf Vor-Ort-Energieberatungen hat sich - nicht zuletzt durch die Ausweitung des KfW-CO₂-Gebäudesanierungsprogramms - im 1. Halbjahr 2006 gegenüber dem Jahr 2004 nahezu verfünffacht. Mit den für 2006 und voraussichtlich 2007 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln konnte dies bei weitem nicht abgedeckt werden. Deshalb wird jetzt die Zuschusshöhe pro Beratung verringert bei gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtvolumens der Mittel.

Wegen der gestiegenen Antragszahlen konnte die Durchführung des Programms vom BAFA darüber hinaus nicht mehr zeitnah geleistet werden, was zur Unzufriedenheit bei Beratern und Hauseigentümern führte und geplante energieeinsparende Investitionen verzögerte. Dem wird jetzt durch ein gestrafftes Antragsverfahren Rechnung getragen.

Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt ...

  • für ein Ein-/ Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175 Euro und
  • für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250 Euro als Festbetrag gezahlt.

Die darüber hinausgehende Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen. (Bislang wurden für ein Ein/Zweifamilienhaus 300 Euro und Mehrfamilienhäuser 320 Euro bis 400 Euro bezahlt.)

Am 21. September 2006 wurde die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger Nr. 179 veröffentlicht. Das Verwaltungsverfahren wird wesentlich vereinfacht und die Zuschusshöhe an die verfügbaren Haushaltsmittel angepasst. Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung mittels eines neu entwickelten elektronischen Antragsverfahrens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten.

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