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Ist energieeffizientes Bauen für Bauherren und Planer zu kompliziert?

(24.9.2006) Ungefähr wie dem Wandersmann, der den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen kann, geht es heute zunehmend selbst Fachleuten, wenn sie die Vorschriften zur Umsetzung von energieeffizienten Baukonstruktionen berücksichtigen sollen - oder in der Flut von Neuerungen in der Haustechnik den Überblick behalten wollen. "Die Komplexität der Materie in Verbindung mit dem steigenden Kosten- und Zeitdruck gefährdet zunehmend die Qualität unserer Neubauten. Schon heute ist die Gefahr immanent, dass unter diesen Einflüssen das eigentliche Ziel, nämlich ein energetisch optimiertes und mängelfreies Bauwerk zu erstellen, aus dem Auge verloren wird", erklärte Prof. Dr. Norbert Hüttenhölscher, Leiter der Energieagentur NRW, anlässlich der IngenieurImpulse, einer Diskussionsrunde der Energieagentur NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW, die diesmal bei den Stadtwerken in Düsseldorf stattfand. Fünf ausgewiesene Experten hatten auf dem Podium Platz genommen und vor vollem Haus zum Thema "Bau - vor - Schriften! Oder: Ist energieeffizientes Bauen zu kompliziert?" Stellung bezogen.

Vor rund 130 Ingenieuren wurde unter anderem die "Überregelung" des Bauens und Sanierens kritisch angemerkt. Die Experten befürchten, dass sich Bauwillige zunehmend durch einen "Wust" an technischen und rechtlichen Vorschriften abschrecken lassen. Daher wird in Fachkreisen die Forderung nach dem Abbau unnötiger Hürden auf dem Weg zu energieeffizienteren Gebäuden laut. Ein typisches Beispiel für einen solchen Fall ist das Problem, wenn bei der Neuverputzung der Außenwände des Altbaus eine Außendämmung gesetzlich gefordert ist, gleichzeitig aber die Abstandfläche zum Nachbargrundstück nicht ausreicht. "Aller Voraussicht nach wird es in NRW dazu eine positive Entwicklung gegeben", so Dipl.-Ing. Christoph Heemann, Geschäftsführer der Ingenieurkammer-Bau NRW. "Die Landesregierung plane, innerhalb festgelegter Höchstmaße eine nachträgliche Wärmedämmung generell zuzulassen, auch wenn die vorgeschriebene Abstandfläche unterschritten wird. Die für diese Fälle bisher vorgesehene Ermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde soll nur noch erforderlich werden, wenn diese Höchstmaße überschritten werden."

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