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Denkmalgeschützte Altbauten werden immer beliebter

  • Von der Steuerersparnis bis zum richtigen Handwerker: Tipps für die Sanierung auf der Denkmal-Messe in Leipzig

(8.10.2006) Das Bauen auf der grünen Wiese hat an Reiz verloren, und das nicht nur durch den Wegfall der Eigenheimzulage seit Januar 2006. Statt dessen rückt die Sanierung von Häusern in Innenstädten mehr und mehr in den Blickpunkt. Gerade wenn diese Häuser unter Denkmalschutz stehen, kann sich die Sanierung auch steuerlich lohnen. Überhaupt ist es nicht unbedingt so, dass Altbausanierung teurer sein muss als ein Neubau, zumal der Bauherr unter Umständen auch in Etappen sanieren kann und nicht alles auf einmal stemmen muss. Vor allem aber erwirbt er mit einem denkmalgeschützten Haus keine Immobilie "von der Stange", sondern etwas Einmaliges mit individuellem Reiz, ein Haus, das oft durch einzigartige Details besticht.

Wer ein denkmalgeschütztes Haus kaufen und sanieren will, sollte aber - um kein Geld zu verbrennen - von Anfang an einige wichtige Hinweise beachten. "Zuallererst sollte der künftige Bauherr Kontakt mit der Denkmalbehörde aufnehmen, und das, bevor man selbst in seinen Absichten allzu festgelegt ist und vor allem, bevor die Plastikfenster bestellt sind!", rät Prof. Dr. Gerd Weiß, Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger Deutschlands. Auch auf der denkmal, der europäischen Messe für Restaurierung, Denkmalpflege und Stadterneuerung in Leipzig, können sich Interessenten vom 25. bis 28. Oktober 2006 einen ersten Rat holen - zum Beispiel direkt am Stand der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger.

Bei den Denkmalbehörden erfahren Bauherren zum einen, welche Architekten und Handwerker für ihr Vorhaben infrage kommen. Die Abstimmung mit der Behörde ist aber auch unabdingbar, um die steuerlichen Vergünstigungen nicht zu gefährden - denn die greifen erst, wenn sämtliche Maßnahmen mit den Denkmalschützern abgestimmt wurden. Laut Einkommenssteuergesetz sind im Baujahr und noch weitere sieben Jahre lang neun Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzbar, danach noch einmal vier Jahre lang sieben Prozent. Bedingung ist außer der vorher einzuholenden denkmalschutzrechtlichen Genehmigung auch, dass alles tatsächlich denkmalgerecht saniert wurde - und das wird kontrolliert!

Zu bedenken ist auch, dass nicht alles, was denkmalrechtlich erlaubt ist, auch steuerlich geltend gemacht werden kann. Dazu Professor Weiß: "Der Ausbau eines Dachgeschosses oder ein Garagen-Anbau sind zwar genehmigungsfähig und können für den Bauherren auch sehr wichtig sein. Aber so etwas mindert den Wert des Denkmals und kann deshalb steuerlich nicht geltend gemacht werden." Ein Grund mehr, im Vorfeld alles genauestens zu durchdenken. Für das Einholen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sollte umso mehr Zeit eingeplant werden, je umfangreicher die geplanten Maßnahmen sind. Soll das Haus teil- oder totalsaniert werden? Sind Um- oder Anbauten geplant? Sollen Grundrisse geändert werden? Bei allen größeren Vorhaben ist natürlich auch ein Architekt hinzuzuziehen.

Aber auch, wenn alle Papiere beisammen sind, kann ein Bauherr noch eine Menge falsch machen, weiß Professor Weiß aus Erfahrung: "Zum Beispiel werden falsche Putze oder Anstriche verwendet, die den Untergrund zu dicht verschließen und zu Folgeschäden führen. Oder das Dach wird falsch eingedeckt bzw. Anbauten an falschen Stellen geplant." Fehlendes Know-how über geeignete Materialien sei ein großes Handicap. "Der Bauherr kann nicht einfach in den Baumarkt gehen und sich da etwas industriell Gefertigtes aussuchen, was überhaupt nicht zu seinem Denkmal passt. Lieber sollte er in einem historischen Bauteile-Archiv stöbern. Auch der Einsatz von speziell für die Denkmalsanierung ausgebildeten Handwerkern ist empfehlenswert," rät der Denkmalschutz-Profi Weiß.

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