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ttz: Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen

(18.10.2006) Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Türen, Tore und Klappen) sind unverzichtbare Einrichtungen im baulichen Brandschutz. Im Ernstfall sollen sie die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehenden Rauchentwicklung verhindern - sowie helfen, Menschenleben zu schützen. Das A und O von Brandschutzeinrichtungen ist allerdings die zuverlässige und störungsfreie Funktion im Ernstfall. Der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) empfiehlt daher, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse regelmäßig mindestens einmal pro Jahr einer fachgerechten Sicherheitsüberprüfung und Wartung zu unterziehen.

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Bislang sind im deutschen Baurecht hinsichtlich Prüfung und Wartung von Brandschutzabschlüssen lediglich Türschließer und Feststellanlagen geregelt. So müssen gemäß der ...

  • "Besonderen Ländervorschriften über die Wartung technischer Einrichtungen in Gebäuden" bzw.
  • "Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten" (Technische Prüfverordnung TPrüfVO)

... "Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuer- und Rauchschutztüren" nur alle 3 Jahre durch einen qualifizierten Sachkundigen geprüft/gewartet werden. Die Wiederholungsprüfung von Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen bezieht sich lediglich auf Schließmittel - nicht aber auf das komplette System des Feuer-/Rauchschutzabschlusses.

Ein Feuerschutzabschluss nach DIN 4102 oder ein Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 besteht jedoch aus Tür-/Torblatt, Zarge, Schließmitteln, Dichtungen, Schlössern und Beschlägen. Diese Bestandteile sind elementar wichtig für die einwandfreie Funktion des FS/RS-Abschlusses. Im Brandfall müssen alle Komponenten des Brandschutzabschlusses ihre Funktion zu hundert Prozent erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zum Beispiel absenkbare Bodendichtungen deutlich früher verschleißen können als die Schließmittel - und damit nicht mehr funktionstüchtig wären. Die lebensrettende Funktion des Brandschutzabschlusses ist aber bereits mit dem Ausfall einer der Komponenten nicht mehr gesichert.

Da Feuer- und Rauchschutztüren in den unterschiedlichsten Gebäuden vorkommen wie zum Beispiel ...

  • Krankenhäuser,
  • Alten- und Pflegeheime,
  • Schulen u. Kindergärten
  • Warenhäuser (Verkaufsstättenverordnung)
  • Hochhäuser u. Büros (Arbeitsstättenverordnung)
  • Kino, Theater, Stadion (Versammlungsstätten)

... und der Verschleiß sehr unterschiedlich ausfallen kann, sei nach Ansicht des Industrieverband Tore Türen Zargen eine Überprüfung lediglich der Schließmittel im Abstand von 3 Jahren keinesfalls ausreichend. Auf die jährliche Wartung des gesamten Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses mit allen Bestandteilen durch einen qualifizierten Sachkundigen könne daher nicht verzichtet werden.

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