Baulinks -> Redaktion  || < älter 2006/1758 jünger > >>|  

1,5% der Herstellungskosten als Instandhaltungs­rücklage ... jährlich!

(21.10.2006) Hauseigentümer sollten jährlich etwa 1,5% der Herstellungskosten ihrer Immobilie für Instandhaltungen und Reparaturen zurücklegen - das empfiehlt zumindest die Haus & Grund. „Auch Immobilien altern. Sie brauchen daher eine kontinuierliche Pflege, um den Wert des Hauses dauerhaft zu erhalten“", erklärt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Damit bei Bedarf keine finanziellen Engpässe entstünden oder sich der Eigentümer sogar verschulden müsste, sei es sinnvoll, schon frühzeitig ein finanzielles Polster - eine Instandhaltungsrücklage - anzulegen. Die gesparte Summe sollte in Renovierungen, Modernisierungen und andere Wert erhaltende Maßnahmen reserviert werden. Insbesondere Reparaturen an Dach und Fassade sowie regelmäßige Schönheitsreparaturen in den Innenräumen würden im Lebenszyklus der Immobilie immer wieder anfallen.

Angesichts der gestiegenen Energiepreise gehören nach Auffassung von Haus & Grund auch die Heizungsanlage und der Energieverbrauch regelmäßig auf den Prüfstand. „Je nach Investitionsbedarf kann sich eine neue sparsame Heizungsanlage oder eine umfassende energetische Modernisierung des Hauses lohnen“, resümiert Dorn.

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2024 BauSites GmbH