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Neue VDI-Richtlinie: Aufzüge betreiben und instand halten

(6.11.2006) Die neue Richtlinie VDI 3810 Blatt 6, die im November im Beuth Verlag erscheint, beschreibt den bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen als Verbund mit gebäudetechnischen Anlagen bei Gewährleistung der Sicherheit für Mensch und Umwelt. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und richtet sich an Betreiber und von ihnen beauftragte Dienstleister. Betreiber sind verpflichtet, Aufzüge nach dem Stand der Technik zu betreiben, in ordnungsgemäßen, sicheren Zustand zu erhalten, zu überwachen, fachkundig instand zu setzen und zu warten.

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Bild aus dem Beitrag "10 Jahre maschinenraumloser KONE MonoSpace-Aufzug" vom 8.8.2006

Darüber hinaus gibt die Richtlinie der VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung Empfehlungen zur Betreiberverantwortung, zur Minderung des Haftungsrisikos und zu Anforderungen an Aufzügen mit besonderen Aufgaben, wie beispielsweise Evakuierung, Rettung von Personen, Feuerwehraufzug.

Die Richtlinie VDI 3810 Blatt 6 ist in den VDI-Handbüchern Technische Gebäudeausrüstung Band 1: Elektrotechnik und Band 5 Aufzugstechnik enthalten, die ebenfalls beim Beuth Verlag in Berlin bezogen werden können. Die Richtlinie erscheint in deutsch/englischer Sprache und kostet 53,40 Euro: VDI 3810 Blatt 6

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