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Stichtage: Hunderttausende von Heizungen müss(t)en erneuert werden

(30.11.2006) Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen vor dem 1. Oktober 1978 installierte Heizungen bis Ende 2006 erneuert werden. Wurde der Brenner nach dem 1. November 1996 ausgetauscht, verlängert sich die Frist bis Ende 2008.

Ebenfalls bis Ende 2006 müssen zugängliche und bislang ungedämmte Armaturen, Warmwasser- und Wärmeverteilleitungen gedämmt werden, sofern sie sich nicht in beheizten Räumen befinden. Betroffen sind Mehrfamilienhäuser sowie vermietete Wohngebäude - außer Zweifamilienhäusern, bei denen der Eigentümer eine Einheit selbst bewohnt. Bei einem Eigentümerwechsel werden alle Ein- und Zweifamilienhäuser von der Austauschpflicht erfasst. Die Altersgrenze haben nach der jüngsten Schornsteinfeger-Statistik rund 654.000 Öl- und 259.000 Gasheizungen überschritten. Das Gros dieser Anlagen dürfte gleichzeitig auch unter die Heizungen fallen, die die Abgasgrenzwerte der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung nicht einhalten.

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