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Förderung Erneuerbarer Energien - neue Regeln ab Mitte Januar 2007

(10.1.2007) Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm werden voraussichtlich Mitte Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt. Danach wird im Jahr 2007 die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fortgeführt.

Neue Fördersätze ab 2007

Hausbesitzer, die Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung errichten wollen, erhalten nach den neuen Förderrichtlinien 70,00 € je m² Kollektorfläche Zuschuss. Anlagen zur reinen Brauchwassererwärmung werden künftig mit 40,00 € je m² Kollektorfläche gefördert.

Automatisch beschickte Biomassekessel, wie Holzpelletkessel und Pelletöfen, werden auch im Jahr 2007 bezuschusst. Der Fördersatz liegt bei 24,00 € je kW, mindestens jedoch 1.000,00 €. Hackschnitzelkessel und Scheitholzvergaserkessel werden mit einem Pauschal-Betrag in Höhe von 500,00 € bzw. 750,00 € je Anlage bezuschusst.

Vereinfachte Antragstellung

Ab 2007 wird auf ein vereinfachtes Förderverfahren umgestellt: mit der Durchführung der Investition muss zukünftig nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt wurde. Zukünftig muss der Antrag erst nach der Fertigstellung der Anlage beim BAFA eingereicht werden.

Anträge können ab dem 15. März 2007 beim BAFA gestellt werden. Eine frühere Antragstellung ist wegen der Verfahrensumstellung nicht möglich.

Erneute Antragstellung für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben

Antragsteller, die im Jahr 2006 bereits einen Förderantrag beim BAFA gestellt hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden (zur Erinnerung Beitrag "2006 gibt es vom BAFA keine Solar- und Pellet-Förderung mehr!" vom 16.8.2006), können im Jahr 2007 (spätestens bis zum 31. Juli 2007) einen erneuten Antrag auf Förderung stellen. Zugelassen ist die erneute Antragsstellung auch für diejenigen Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten.

Bei der erneuten Antragstellung muss die Investition abgeschlossen sein.

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